Politische Akteure digitaler Vernetzung
Erstellt am: 12.01.2018 | Stand des Wissens: 03.11.2024
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Innerhalb der digitalen Vernetzung des Güterverkehrs treten politische Akteure (in Form des Bundes und der Bundesministerien, der Länder und nachgeordneter Behörden sowie seltener auch der Europäischen Union) vor allem als Förderer von Projekten und als Bereitsteller der Infrastruktur auf. Ein formuliertes Ziel der politischen Akteure ist hierbei, Leitanbieter zu bleiben sowie Leitmarkt zu werden. Die deutsche Industrie soll von der Mobilität 4.0 profitieren, sodass Deutschland eine Spitzenreiterrolle im internationalen Vergleich für das vernetzte Fahren einnehmen kann. Des Weiteren wird die Überführung des automatisierten und vernetzten Fahrens aus dem Probe- in den Regelbetrieb angestrebt, sodass die digitale Vernetzung direkt im Verkehr Anwendung findet. Mögliche Handlungsfelder der politischen Akteure zur Umsetzung dieser Ziele sind beispielweise die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens, der Aufbau einer digitalen Infrastruktur sowie die Unterstützung von Forschung und Entwicklung. [BMVI15r]
Impulse in diese Richtung verspricht die "Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren", die das Kabinett im September 2015 auf Basis von Empfehlungen des Runden Tisches "Automatisiertes Fahren" beschloss. Sie umfasst die fünf Handlungsfelder Infrastruktur, Recht, Innovation, Vernetzung sowie IT-Sicherheit und Datenschutz. [BMVI15r] Vor dem Hintergrund der Strategie der Bundesregierung wurde im Jahr 2016 zudem die Förderrichtlinie "Automatisiertes und vernetztes Fahren" erlassen. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie wurden Projekte gefördert, die einen Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Integration des automatisierten und vernetzten Fahrens in das bestehende Verkehrssystem oder hinsichtlich der Funktionssicherheit der genutzten Technologie liefern. [BMVI06a] Im Jahr 2019 wurde in der Förderrichtlinie "Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung" sowohl die Automatisierung des Mobilitätssystems als auch die Vernetzung im Straßenverkehr thematisiert, mit dem Ziel, innovative Lösungsansätze für ein zukunftsfähiges Mobilitätssystem zu entwickeln [BJVS19]. Beide Förderrichtlinien sind inzwischen ausgelaufen [BMDV24v]. Im Jahr 2022 wurde die Förderrichtlinie Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinie ist, das anwendungsorientierte Forschungsvorhaben im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr sowie die Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern zu fördern. [BMDV23w] Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis Ende 2026 befristet [BMDV23y]
Für die Errichtung eines geeigneten Rechtsrahmens für den vernetzten Güterverkehr wurden bereits mehrere politische Maßnahmen ergriffen. So erfolgte im Jahr 2014 eine Anpassung des Wiener Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr, das in seiner Ursprungsform das automatisierte Fahren unterbindet. Seit April 2016 sind nun durch einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Wiener Übereinkommens die rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung teilautomatisierter Fahrsysteme geschaffen. [DeuB16] Im Juni 2017 wurde das Straßenverkehrsgesetz geändert und das Gesetz zum automatisierten Fahren trat in Kraft. Im Fokus standen geänderte Rechten und Pflichten des Fahrzugführers während der automatisierten Fahrphase. Das Gesetz erlaubte Fahrsystemen der Stufe 3 (Hochautomatisiertes Fahren) die Fahraufgabe zu übernehmen (unter bestimmten Bedingungen). Im Juli 2021 folgte der nächste Schritt, das Gesetz zum autonomen Fahren trat in Kraft. Fahrzeuge der Automatisierungsstufe 4 (vollautomatisiertes Fahren) dürfen in festgelegten Betriebsbereichen, bundesweit, im Regelbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Als mögliche Einsatzszenarien zählt das Ministerium unter anderem Hub2Hub-Verkehre, Shuttle-Verkehre und Transportfahrten für die erste und letzte Meile auf. Des Weiteren ist eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Datenschutz von Bedeutung. [BMDV21j] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik fördert zusätzlich wissenschaftliche Projekte zu der Thematik, wie beispielsweise den Projektbaustein "Selbstdatenschutz im vernetzten Fahrzeug" [SIT17].
Der "Aktionsplan Güterverkehr und Logistik" der Bundesregierung, der unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums im Februar 2017 in aktualisierter Form veröffentlicht wurde, sieht die Digitalisierung und Vernetzung innerhalb des Güterverkehrs als einen zukunftsweisenden Schwerpunkt an und formuliert dementsprechend Ziele und Maßnahmen, wie beispielsweise die Netzzugänglichkeit zum Angebot von Telekommunikationsdiensten an Hauptverkehrswegen (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) oder die Bereitstellung von digitalen, verkehrsträgerübergreifenden Geo- und Verkehrsdaten zur Entwicklung von digitalen Diensten. [BMVI17e] Zusätzlich dient der "Aktionsplan Forschung für autonomes Fahren" als übergreifender Forschungsrahmen der Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF), für Wirtschaft und Energie (BMWi) und für Digitales und Verkehr (BMDV), um die Kompetenzen der Forschungsressorts zu bündeln. Ziel ist es, die "Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren" (AVF) der Bundesregierung zu stärken. [BMDV24p]
Aufgrund der geplanten Veränderungen befinden sich viele Industrien und Branchen in einem Strukturwandel, der Herausforderungen und Möglichkeiten gleichermaßen bietet. Insbesondere Fahrzeughersteller müssen nicht nur die Fahrzeuge vernetzen, sondern auch die Produktionsstätten in großem Maße verändern, Geschäftsmodelle überdenken und neue Mobilitätsdienstleistungen entwickeln. Damit dies gelingt, fördert die Bundesregierung die Branche bis zum Jahr 2024 mit 2 Milliarden Euro. Dabei ist das Konjunkturpaket in folgende drei Module unterteilt [BMWK21d]:
Impulse in diese Richtung verspricht die "Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren", die das Kabinett im September 2015 auf Basis von Empfehlungen des Runden Tisches "Automatisiertes Fahren" beschloss. Sie umfasst die fünf Handlungsfelder Infrastruktur, Recht, Innovation, Vernetzung sowie IT-Sicherheit und Datenschutz. [BMVI15r] Vor dem Hintergrund der Strategie der Bundesregierung wurde im Jahr 2016 zudem die Förderrichtlinie "Automatisiertes und vernetztes Fahren" erlassen. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie wurden Projekte gefördert, die einen Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Integration des automatisierten und vernetzten Fahrens in das bestehende Verkehrssystem oder hinsichtlich der Funktionssicherheit der genutzten Technologie liefern. [BMVI06a] Im Jahr 2019 wurde in der Förderrichtlinie "Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung" sowohl die Automatisierung des Mobilitätssystems als auch die Vernetzung im Straßenverkehr thematisiert, mit dem Ziel, innovative Lösungsansätze für ein zukunftsfähiges Mobilitätssystem zu entwickeln [BJVS19]. Beide Förderrichtlinien sind inzwischen ausgelaufen [BMDV24v]. Im Jahr 2022 wurde die Förderrichtlinie Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinie ist, das anwendungsorientierte Forschungsvorhaben im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr sowie die Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern zu fördern. [BMDV23w] Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis Ende 2026 befristet [BMDV23y]
Für die Errichtung eines geeigneten Rechtsrahmens für den vernetzten Güterverkehr wurden bereits mehrere politische Maßnahmen ergriffen. So erfolgte im Jahr 2014 eine Anpassung des Wiener Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr, das in seiner Ursprungsform das automatisierte Fahren unterbindet. Seit April 2016 sind nun durch einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Wiener Übereinkommens die rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung teilautomatisierter Fahrsysteme geschaffen. [DeuB16] Im Juni 2017 wurde das Straßenverkehrsgesetz geändert und das Gesetz zum automatisierten Fahren trat in Kraft. Im Fokus standen geänderte Rechten und Pflichten des Fahrzugführers während der automatisierten Fahrphase. Das Gesetz erlaubte Fahrsystemen der Stufe 3 (Hochautomatisiertes Fahren) die Fahraufgabe zu übernehmen (unter bestimmten Bedingungen). Im Juli 2021 folgte der nächste Schritt, das Gesetz zum autonomen Fahren trat in Kraft. Fahrzeuge der Automatisierungsstufe 4 (vollautomatisiertes Fahren) dürfen in festgelegten Betriebsbereichen, bundesweit, im Regelbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Als mögliche Einsatzszenarien zählt das Ministerium unter anderem Hub2Hub-Verkehre, Shuttle-Verkehre und Transportfahrten für die erste und letzte Meile auf. Des Weiteren ist eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Datenschutz von Bedeutung. [BMDV21j] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik fördert zusätzlich wissenschaftliche Projekte zu der Thematik, wie beispielsweise den Projektbaustein "Selbstdatenschutz im vernetzten Fahrzeug" [SIT17].
Der "Aktionsplan Güterverkehr und Logistik" der Bundesregierung, der unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums im Februar 2017 in aktualisierter Form veröffentlicht wurde, sieht die Digitalisierung und Vernetzung innerhalb des Güterverkehrs als einen zukunftsweisenden Schwerpunkt an und formuliert dementsprechend Ziele und Maßnahmen, wie beispielsweise die Netzzugänglichkeit zum Angebot von Telekommunikationsdiensten an Hauptverkehrswegen (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) oder die Bereitstellung von digitalen, verkehrsträgerübergreifenden Geo- und Verkehrsdaten zur Entwicklung von digitalen Diensten. [BMVI17e] Zusätzlich dient der "Aktionsplan Forschung für autonomes Fahren" als übergreifender Forschungsrahmen der Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF), für Wirtschaft und Energie (BMWi) und für Digitales und Verkehr (BMDV), um die Kompetenzen der Forschungsressorts zu bündeln. Ziel ist es, die "Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren" (AVF) der Bundesregierung zu stärken. [BMDV24p]
Aufgrund der geplanten Veränderungen befinden sich viele Industrien und Branchen in einem Strukturwandel, der Herausforderungen und Möglichkeiten gleichermaßen bietet. Insbesondere Fahrzeughersteller müssen nicht nur die Fahrzeuge vernetzen, sondern auch die Produktionsstätten in großem Maße verändern, Geschäftsmodelle überdenken und neue Mobilitätsdienstleistungen entwickeln. Damit dies gelingt, fördert die Bundesregierung die Branche bis zum Jahr 2024 mit 2 Milliarden Euro. Dabei ist das Konjunkturpaket in folgende drei Module unterteilt [BMWK21d]:
- Das Modul a fördert die Transformation der Produktion. Hierzu zählen die Förderungen von Investitionen in neue Produktionsanlagen, bspw. Industrie 4.0-fähige Infrastruktur, sowie die Förderung von Projekten, die zur Implementierung von Industrie 4.0 beitragen, als auch Demonstrator- und Transferprojekte.
- Im Modul b werden Produktinnovationen gefördert. Dazu gehören experimentelle Entwicklungen, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte und ebenfalls Demonstrator- und Transfermaßnahmen.
- Das Modul c soll helfen, Innovationscluster aufzubauen und den Austausch der einzelnen Akteure steigern. Konkret sollen das zentrale Clustermanagement, der Aufbau von gemeinsamen Reallaboren, Beratungsleistungen, Weiterbildungen, Unterstützungen bei Fördermittelbeantragungen und Transfermaßnahmen gefördert werden. Gefördert werden dabei nicht Unternehmen im Einzelnen, sondern die Zusammenschlüsse selbst.
Mit dem Ziel, Technologien zu überprüfen und weitere Forschungsprojekte zu ermöglichen, wurde im September 2015 durch das Bundesverkehrsministerium das "Digitale Testfeld Autobahn A9" eingerichtet. In diesem Umfeld können Industrie und Forschungseinrichtungen automatisiertes und vernetztes Fahren unter realen Bedingungen erproben. Anfang des Jahres 2017 wurde die Schaffung einer weiteren, deutsch-französischen Teststrecke zwischen Merzig im Saarland und Metz in Lothringen verkündet, das im April des Jahres 2019 offiziell eingerichtet wurde. [BMDV24q] Im Januar 2019 konnten bereits 15 digitale Testfelder für das automatisierte und vernetzte Fahren im Realverkehr in Deutschland verzeichnet werden [BMVI19af]. Mittlerweile existieren laut der Bundesanstalt für Straßenwesen über 22 solcher Testfelder und 68 Projekte zum Thema digitale Vernetzung der Straße, die über ganz Deutschland verteilt sind [BaST21e].