Forschungsinformationssystem des BMVI

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Bericht über die Verkehrsverlagerung auf das nachgeordnete Straßennetz in Folge der Einführung der Lkw-Maut

Erstellt am: 08.08.2017
Erscheinungsjahr / -datum:   2016/11/30
Ausgabe / Auflage:   Drucksache 18/10567
Herausgeber:   Deutscher Bundestag
Zitiert als:   [DeBu16d]
Art der Veröffentlichung:   Presseinformation
Sprache:   deutsch

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?473963

Gedruckt am Dienstag, 30. April 2024 10:27:31