Nutzer selbstfahrender Fahrzeuge
Erstellt am: 11.07.2017 | Stand des Wissens: 19.07.2023
Synthesebericht gehört zu:
Die Akzeptanz des autonomen Fahrens vonseiten der Fahrzeugnutzer wird maßgeblich über dessen Erfolg und den Markthochlauf entscheiden. Statistiken aus dem Jahr 2019 zeigen, dass weniger als die Hälfte der Deutschen Bevölkerung es wichtig findet, dass Autohersteller sich mit dem Thema autonomes fahren beschäftigen. Doch diese Zahl ist von dem vorherigen Jahr gestiegen von 28% auf 41% [BaWü19].
Die Autoindustrie und der Bund gehen davon aus, dass Fahrzeugnutzer nach und nach auf selbstfahrende Fahrzeuge umsteigen werden [BMDV21m]. Diese Autos sollen sicherer und komfortabler als ihre Vorgänger sein; dennoch herrscht laut den ersten Umfragen große Skepsis, was genau passiert, wenn diese Autos in Gefahrensituationen geraten. Dies kann vor allem in den Übergangsjahren der Fall sein, wenn "normale" und autonome Fahrzeuge im Mischbetrieb zusammentreffen.
Den zukünftigen Nutzern macht einerseits die tatsächliche Umsetzung der Technologie Sorgen, andererseits treten immer wieder ethische und moralische Fragen auf [Heise16]. Diese Fragen werden oft in Szenarien dargestellt, wie zum Beispiel: "Wessen Leben ist in einem Unfall wichtiger: das eines Kindes oder das einer alten Oma?" oder "Sollen Insassen ihr Leben opfern, um das der Außenstehenden zu retten?" [Heise16, Heise16a, EthKom17]. Es darf aber auf keinen Fall ein Menschenleben für das Leben mehrerer anderer geopfert werden. Was auch niemals vorkommen darf, ist, dass Merkmale wie Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution in einer Dilemma-Situation eine Rolle spielen [ADAC23a].
Bisher kann und muss jeder Autofahrende selbst entscheiden, wie er in Gefahrsituationen reagiert. Er ist für die Folgen seines Handelns voll verantwortlich und kann dafür haftbar gemacht werden. Die Frage der Haftung ist für die Nutzer autonomer Fahrzeuge eine wichtige Angelegenheit. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen müssen durch die Gesetzgebung und die Versicherungswirtschaft noch geschaffen werden.
Sichere Datenübertragung im Sinn des Schutzes sensibler Daten gegenüber Fremdzugriff rückt immer stärker in das Bewusstsein der künftigen Nutzer. Durch die Erhöhung der fahrzeuginternen und -externen Datenkommunikation wird auch das Angriffspotenzial für eine Bedrohung durch kriminelle Aktivitäten größer. Besorgt sind die Nutzer ebenfalls über das Auslesen personenbezogener Daten durch mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets, aber auch durch im Fahrzeug eingebaute Vorrichtungen zur Datenerfassung und -übertragung [ADAC22g]. Automatisch erfasste Standortdaten helfen auf der einen Seite Diensten wie Google Maps, um die aktuelle Verkehrslage genau abzubilden. Auf der anderen Seite schaltet Google standortbezogene Werbung und generiert aus den Daten monetären Nutzen für das eigene Unternehmen.
Beim künftigen autonomen Fahren sind die Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung zahlreicher fahrzeugbezogener Daten obligatorisch, um mit Infrastruktureinrichtungen, anderen Fahrzeugen und dem Fahrzeughersteller zu kommunizieren [WeSt19]. Der Fahrzeughersteller könnte zum Beispiel eine Fremdmanipulation erkennen und das Fahrzeug gegebenenfalls zum Stehen bringen. Es ist zu klären, ob neben dem Inhaber des Fahrzeugs auch der Fahrende und die anderen Insassen eine Zustimmung zur Datenverarbeitung bei jeder Fahrt geben müssen.
Die Autoindustrie und der Bund gehen davon aus, dass Fahrzeugnutzer nach und nach auf selbstfahrende Fahrzeuge umsteigen werden [BMDV21m]. Diese Autos sollen sicherer und komfortabler als ihre Vorgänger sein; dennoch herrscht laut den ersten Umfragen große Skepsis, was genau passiert, wenn diese Autos in Gefahrensituationen geraten. Dies kann vor allem in den Übergangsjahren der Fall sein, wenn "normale" und autonome Fahrzeuge im Mischbetrieb zusammentreffen.
Den zukünftigen Nutzern macht einerseits die tatsächliche Umsetzung der Technologie Sorgen, andererseits treten immer wieder ethische und moralische Fragen auf [Heise16]. Diese Fragen werden oft in Szenarien dargestellt, wie zum Beispiel: "Wessen Leben ist in einem Unfall wichtiger: das eines Kindes oder das einer alten Oma?" oder "Sollen Insassen ihr Leben opfern, um das der Außenstehenden zu retten?" [Heise16, Heise16a, EthKom17]. Es darf aber auf keinen Fall ein Menschenleben für das Leben mehrerer anderer geopfert werden. Was auch niemals vorkommen darf, ist, dass Merkmale wie Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution in einer Dilemma-Situation eine Rolle spielen [ADAC23a].
Bisher kann und muss jeder Autofahrende selbst entscheiden, wie er in Gefahrsituationen reagiert. Er ist für die Folgen seines Handelns voll verantwortlich und kann dafür haftbar gemacht werden. Die Frage der Haftung ist für die Nutzer autonomer Fahrzeuge eine wichtige Angelegenheit. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen müssen durch die Gesetzgebung und die Versicherungswirtschaft noch geschaffen werden.
Sichere Datenübertragung im Sinn des Schutzes sensibler Daten gegenüber Fremdzugriff rückt immer stärker in das Bewusstsein der künftigen Nutzer. Durch die Erhöhung der fahrzeuginternen und -externen Datenkommunikation wird auch das Angriffspotenzial für eine Bedrohung durch kriminelle Aktivitäten größer. Besorgt sind die Nutzer ebenfalls über das Auslesen personenbezogener Daten durch mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets, aber auch durch im Fahrzeug eingebaute Vorrichtungen zur Datenerfassung und -übertragung [ADAC22g]. Automatisch erfasste Standortdaten helfen auf der einen Seite Diensten wie Google Maps, um die aktuelle Verkehrslage genau abzubilden. Auf der anderen Seite schaltet Google standortbezogene Werbung und generiert aus den Daten monetären Nutzen für das eigene Unternehmen.
Beim künftigen autonomen Fahren sind die Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung zahlreicher fahrzeugbezogener Daten obligatorisch, um mit Infrastruktureinrichtungen, anderen Fahrzeugen und dem Fahrzeughersteller zu kommunizieren [WeSt19]. Der Fahrzeughersteller könnte zum Beispiel eine Fremdmanipulation erkennen und das Fahrzeug gegebenenfalls zum Stehen bringen. Es ist zu klären, ob neben dem Inhaber des Fahrzeugs auch der Fahrende und die anderen Insassen eine Zustimmung zur Datenverarbeitung bei jeder Fahrt geben müssen.
Der Informationsaustausch und die Speicherung der Daten sind auch deshalb wichtig, um Schuldfragen bei einem Unfall oder bei Ordnungswidrigkeiten zu klären. In Deutschland trägt bisher die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters und der Fahrer die Verantwortung [Henr23]. In Zukunft könnte auch der Fahrzeughersteller haftbar gemacht werden, wenn grobe Softwaremängel ursächlich für das Vergehen verantwortlich gemacht werden können.
In den USA müssen Kunden von autonomen Automobilen schriftlich bestätigen, dass sie mit der Sammlung ihrer Daten einverstanden sind. Außerdem wurde im Bundesstaat Kalifornien festgelegt, dass der Automobilbetreiber für alle Ordnungswidrigkeiten und Fehler haftet; im Falle eines Notfalls, bei Technologieversagen oder Hackerangriffen muss der Fahrer jederzeit in der Lage sein, das Auto aus dem Selbstfahrmodus zu entkoppeln und selber die Steuer zu übernehmen [DoVe16].
In den USA müssen Kunden von autonomen Automobilen schriftlich bestätigen, dass sie mit der Sammlung ihrer Daten einverstanden sind. Außerdem wurde im Bundesstaat Kalifornien festgelegt, dass der Automobilbetreiber für alle Ordnungswidrigkeiten und Fehler haftet; im Falle eines Notfalls, bei Technologieversagen oder Hackerangriffen muss der Fahrer jederzeit in der Lage sein, das Auto aus dem Selbstfahrmodus zu entkoppeln und selber die Steuer zu übernehmen [DoVe16].