Aktuelle Fahrerassistenzsysteme
Erstellt am: 31.05.2017 | Stand des Wissens: 31.05.2017
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Fahrerassistenzsysteme (FAS) dienen dazu, die Fahraufgabe des Menschen zu vereinfachen und regulierend bei fehlerhaftem Fahrverhalten einzugreifen. Damit tragen FAS zu einem steigenden Automatisierungsgrad bei.
Kategorie A-Systeme wirken ausschließlich informierend und warnend und somit mittelbar über den Fahrzeugführer auf die Fahrzeugführung. Hierzu zählen die in Abbildung 1 erläuterten Systeme.

Abbildung 1: Kategorie A-Systeme und deren Wirkweise
Kategorie B-Systeme automatisieren einzelne Fahraufgaben. Dabei können die Systeme unmittelbar Einfluss auf die Fahrzeugsteuerung nehmen, können aber vom Fahrer übersteuert werden. Kategorie B-Systeme sind in der Regel Komfortfunktionen. Einige Beispiele sind in Abbildung 2 aufgelistet.

Abbildung 2: Kategorie B-Systeme und deren Wirkweise
Unter Kategorie C-Systeme werden eingreifende Notfallfunktionen verstanden, welche unmittelbar in unfallträchtigen Situationen Einfluss nehmen, um Unfälle zu vermeiden oder Unfallfolgen zu minimieren (Beispiele siehe Abbildung 3).

Abbildung 3: Kategorie C-Systeme und deren Wirkweise
Neben der Einteilung der FAS nach Sicherheitsaspekten, werden häufig auch Kategorien im Zusammenhang mit Energie- und Treibstoffeinsparungen genannt (zum Beispiel in [KKPS15]). Hierzu zählen Systeme, wie Gangwahlassistenten oder Ausrollassistenten.
Im folgenden Absatz sollen die Anforderungen an FAS aus rechtlicher Sicht beurteilt werden.
Teilweise wird die Zuverlässigkeit von den oben genannten FAS in den Genehmigungen von Fahrzeugbauteilen vorgeschrieben. Dabei hängen die Anforderungen an eine Einführung von neuen FAS im Wesentlichen davon ab, ob die Funktionen eines FAS in Bereiche fallen, in denen Regelungen zur Typgenehmigung existieren. So bestehen beispielsweise eine Vielzahl an Anforderungen für FAS, welche das Lichtsystem betreffen. Hingegen fallen warnende und informierende Systeme (zum Beispiel Totwinkel-Assistent oder Anzeige der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) kaum oder nur selten in Bereiche mit bestehenden Typgenehmigungsbestimmungen und können deshalb schneller eingeführt werden. Typgenehmigungsbestimmungen finden heutzutage fast ausschließlich auf internationaler Ebene statt, weshalb aufgrund des Abstimmungsbedarfs die Vorschriften von Typgenehmigungsverfahren langwieriger sind als die Entwicklung neuer FAS [GSW2015i].