EU-Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher
Erstellt am: 18.04.2016 | Stand des Wissens: 24.01.2025
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Zitiert als: | [2011/83/EU] | |
Art: | Richtlinie | |
Geltungsbereich: | EU-Länder | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Europäisches Parlament | |
Datum des Inkrafttretens: | 2011/10/25 | |
Internet-Quelle: | https://eur-lex.europa.eu/ (24.01.2025) |
Die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher hat zum Ziel, das Verbraucherschutzniveau zu erhöhen. Außerdem soll sie dazu beitragen, dass der Binnenmarkt für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern besser funktioniert und dass Unstimmigkeiten im zivilrechtlichen Verbraucherschutz einfacher beseitigt und Regelungslücken geschlossen werden können.
Die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher wurde zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2023/2673 vom 22. November 2023 geändert.
EUR-LEX.EUROPA.EU
Diese Änderung betrifft insbesondere im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und hebt die Richtlinie 2002/65/EG auf. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie bis zum 19. Dezember 2025 zu erlassen und zu veröffentlichen. Die Anwendung dieser Vorschriften ist ab dem 19. Juni 2026 vorgesehen.
EUR-LEX.EUROPA.EU
Diese Änderung betrifft insbesondere im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und hebt die Richtlinie 2002/65/EG auf. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie bis zum 19. Dezember 2025 zu erlassen und zu veröffentlichen. Die Anwendung dieser Vorschriften ist ab dem 19. Juni 2026 vorgesehen.