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Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (Neufassung)

Erstellt am: 03.07.2015 | Stand des Wissens: 24.01.2025
Zitiert als:   [EU 612/2022]
Art:   Verordnung
Geltungsbereich:   EU-Länder
Status:   Verabschiedet
Legislative:   EU
Datum des Inkrafttretens:   2022/07/01
Laufzeit:   2032/07/30
Internet-Quelle:   eur-lex.europa.eu (24.01.2025)
Die Verordnung (EU) 2022/612 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union ist die überarbeitete und aktualisierte Regelung zur Nutzung von Mobilfunkdiensten im EU-Ausland. Sie trat am 1. Juli 2022 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2032. Ziel der Verordnung ist es, die Roaming-Bedingungen weiter zu verbessern und Verbrauchern in der EU einen besseren Zugang zu Mobilfunkdiensten im Ausland zu gewährleisten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?453193

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 09:47:37