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Akteure, politische Ziele und Regelrahmen für digitale Dienste und Infrastruktur

Erstellt am: 25.06.2015 | Stand des Wissens: 21.04.2020
Ansprechpartner
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck

Für das Angebot digitaler Dienste und Infrastrukturen in Deutschland sind eine Vielzahl privater und öffentlicher Akteure verantwortlich, die regional, national oder international tätig sind. Sie stellen die passive Übertragungsinfrastruktur für die Datenübertragung bereit, betreiben die Datenübertragungsnetze und stellen Zugangsdienste für private Haushalte und Unternehmen bereit. Zudem bieten sie digitale Dienste an und produzieren technische Komponenten wie Server, Router, Smartphones und Tablets.
Sofern das Angebot von digitalen Diensten und Infrastrukturen durch private Akteure nicht zu aus gesamtwirtschaftlicher Sicht erwünschten Ergebnissen (zum Beispiel im Hinblick auf Bandbreiten und Abdeckung digitaler Infrastrukturen) führt, können Beteiligungen der öffentlichen Hand geboten sein [EU 2013/C 25/01]. Um über eine geeignete Art der Beteiligung entscheiden zu können, bedarf es konkreter politischer Ziele. Solche Ziele können sowohl auf regionaler als auch auf nationaler und europäischer Ebene gesetzt werden [EU 2013/C 25/01] [Bure14].
Häufig erfolgt eine solche Beteiligung in Form von Gesetzen und Regeln auf nationaler und europäischer Ebene [EU 2013/C 25/01] [Bure14]. Dieser Regelrahmen stellt einen zentralen Orientierungspunkt für die am Angebot beteiligen Akteure dar und findet bei deren Entscheidungen über die Ausgestaltung des Angebots Berücksichtigung. Häufig werden bestimmte Aufgaben an Regulierungsbehörden delegiert, die über einen bestimmten Spielraum bei der Auslegung des Regelrahmens verfügen, vergleiche zum Beispiel [BK1-11/003].
Ansprechpartner
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Rechtsvorschriften
[BK1-11/003] Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur zur Frequenzvergabe
[EU 2013/C 25/01] Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?452454

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 07:04:44