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Personelle Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenskonflikten in der Gefahrgutlogistik

Erstellt am: 10.06.2015 | Stand des Wissens: 23.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Ein wesentlicher Faktor für die Gewährleistung der Sicherheit bei Gefahrguttransporten ist der Mensch. Durch motiviertes und gut geschultes Personal können Transportrisiken deutlich reduziert werden. Deshalb haben Anreizsysteme, wie zum Beispiel Bonuszahlungen bei Unfallfreiheit, eine hohe Bedeutung, um das Personal für die Einhaltung der Richtlinien zu motivieren. Weiterhin sollte ein umfangreiches Schulungsprogramm angeboten werden, um den Kenntnisstand des Personals zu verbessern und stets den aktuellen Entwicklungen im Gefahrgutrecht anzupassen [GrMi11, S. 19 f.]. Dies gilt für die Gefahrgutbeförderung auf allen Verkehrsträgern [Hes13, S. 14 f.]. Durch die hier vorgestellten Maßnahmen kann somit das Spannungsfeld der mangelnden Kenntnisse der Vorschriften und der bewussten Missachtung reduziert werden.
Gefahrguttransporte stellen während der Beförderung besondere Anforderungen an die Überwachung des Gutes, nicht nur während des Transportes, sondern zum Beispiel auch bei einem Fahrzeugschaden oder dem Wechsel des Beförderungsmittels. Um mögliche Schadensereignisse erst gar nicht entstehen zu lassen oder deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, muss das befördernde Personal in der Lage sein, Einsatzkräfte und Sicherheitspersonal zum Beispiel anhand der Begleitpapiere, der Kennzeichnungen, der Bezettelungen oder der schriftlichen Weisungen sachgerecht zu informieren. Insbesondere die Fahrzeugführer müssen deshalb über die mit der Überwachung verbundenen Aufgaben in regelmäßigen Schulungen unterrichtet werden. Entsprechendes gilt auch für die Unterweisungen anderer an der Beförderung beteiligten Personen [Wol13, S. 31 f.]
Auch bei den Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) hat sich im Zuge des stark wachsenden Internethandels die Anzahl der Gefahrgutunfälle deutlich erhöht. Der Bundesverband für Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) geht davon aus, dass der Gefahrgutanteil weiter steigt. [Kle14, S. 10 f.] So werden Gefahrgüter, wie zum Beispiel Kosmetika in Sprayflaschen, Pflanzenschutzmittel oder Haushaltschemikalien, zumeist aufgrund von mangelnder Kenntnis ohne ausreichende Verpackung oder Kennzeichnung versandt, was die Rate an Unfällen deutlich steigen lässt. Um diese Problemfälle zu reduzieren, wurde von der Österreichischen Post ein Kompetenzzentrum für Gefahrguttransporte eingerichtet. Dort können sich KEP-Dienstleister und Privatkunden über Gefahrguttransporte informieren [Kle14, S. 10 f.].
Da die große Anzahl an komplexen Gefahrgutvorschriften ungeschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überfordern kann, verpflichtet die Gefahrgutbeauftragtenverordnung diejenigen Unternehmen, die Gefahrgüter herstellen, handeln oder befördern, einen Gefahrgutbeauftragten in ihrer Organisationsstruktur zu integrieren [GbV].
Berufskraftfahrer, die innerhalb der EU Gefahrgüter transportieren, müssen je nach Ladungsart und menge einen Gefahrgutführerschein vorweisen können [UN20a, S.581]. Die in den UN-Modellvorschriften festgelegten Schulungsanforderungen umfassen generelle Kenntnisse zu Gefahrgütern (Einteilung, Kennzeichnung, Verpackung und Beförderungsdokumente), eine funktionsspezifische Schulung im Hinblick auf die Tätigkeiten im Unternehmen und ein Sicherheitstraining (Unfallverhütungsmaßnahmen, Verhalten bei Leckagen und Notfallpläne). Zusätzlich kann die Schulung auch Security-Maßnahmen, wie zum Beispiel Diebstahlsicherungen, umfassen [KlHe14, S. 8 f.].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Gefahrgutlogistik im Spannungsfeld gegensätzlicher Anforderungen (Stand des Wissens: 23.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?450386
Literatur
[GrMi11] Rolf Dietmar Grap, Birte Milnikel Chemielogistik im Kontext allgemeiner logistischer Anforderungen, 2011
[Hes13] Michael Heß "Waldhof" wirkt weiterhin, veröffentlicht in Gefährliche Ladung, Ausgabe/Auflage 11, 2013/11
[Kle14] Stefan Klein Das unwissende Wesen, veröffentlicht in gefährliche ladung, Ausgabe/Auflage 07/2014, 2014
[KlHe14] Stefan Klein, Michael Heß Gefahrgut quer gedacht, veröffentlicht in Gefährliche Ladung, Ausgabe/Auflage 04, 2014/04
[UN20a] United Nations Agreement Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road - Vol II, 2020
[Wol13] Joachim Wolf Fahrerauge sei wachsam, veröffentlicht in Gefährliche Ladung, Ausgabe/Auflage 09, 2013/09
Rechtsvorschriften
[GbV] Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
Glossar
KEP Kurier, Express, Paket - Bereich in der Transportwirtschaft, der als ein Teilmarkt in der Logistik angesehen wird. Anbieter von Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) transportieren vornehmlich Sendungen mit relativ geringem Gewicht (von ca. 2 kg bis ca. 31 kg) und Volumen, wie z.B. Dokumente, Päckchen und Kleinstückgüter. Große KEP Anbieter wenden sich auch vermehrt den Märkten der Kontraktlogistik und Fulfillment Dienstleistungen zu.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?450368

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 18:23:53