Personelle Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenskonflikten in der Gefahrgutlogistik
Erstellt am: 10.06.2015 | Stand des Wissens: 05.09.2024
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Ein wesentlicher Faktor für die Gewährleistung der Sicherheit bei Gefahrguttransporten ist der Mensch. Durch motiviertes und gut geschultes Personal können Transportrisiken deutlich reduziert werden. Deshalb haben Anreizsysteme, wie zum Beispiel Bonuszahlungen bei Unfallfreiheit, eine hohe Bedeutung, um das Personal für die Einhaltung der Richtlinien zu motivieren. Weiterhin sollte ein umfangreiches Schulungsprogramm angeboten werden, um den Kenntnisstand des Personals zu verbessern und stets den aktuellen Entwicklungen im Gefahrgutrecht anzupassen [GrMi11, S. 19 f.]. Dies gilt für die Gefahrgutbeförderung auf allen Verkehrsträgern [Hes13, S. 14 f.]. Durch die hier vorgestellten Maßnahmen kann somit das Spannungsfeld der mangelnden Kenntnisse der Vorschriften und der bewussten Missachtung reduziert werden.
Gefahrguttransporte stellen während der Beförderung besondere Anforderungen an die Überwachung des Gutes, nicht nur während des Transportes, sondern zum Beispiel auch bei einem Fahrzeugschaden oder dem Wechsel des Beförderungsmittels. Um mögliche Schadensereignisse erst gar nicht entstehen zu lassen oder deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, muss das befördernde Personal in der Lage sein, Einsatzkräfte und Sicherheitspersonal zum Beispiel anhand der Begleitpapiere, der Kennzeichnungen, der Bezettelungen oder der schriftlichen Weisungen sachgerecht zu informieren. Insbesondere die Fahrzeugführer müssen deshalb über die mit der Überwachung verbundenen Aufgaben in regelmäßigen Schulungen unterrichtet werden. Entsprechendes gilt auch für die Unterweisungen anderer an der Beförderung beteiligten Personen [Wol13, S. 31 f.]
Auch bei den Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP) hat sich im Zuge des stark wachsenden Internethandels die Anzahl der Gefahrgutunfälle deutlich erhöht. Der Bundesverband für Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) geht davon aus, dass der Gefahrgutanteil weiter steigt. [Kle14, S. 10 f.] So werden Gefahrgüter, wie zum Beispiel Kosmetika in Sprayflaschen, Pflanzenschutzmittel oder Haushaltschemikalien, zumeist aufgrund von mangelnder Kenntnis ohne ausreichende Verpackung oder Kennzeichnung versandt, was die Rate an Unfällen deutlich steigen lässt. Um diese Problemfälle zu reduzieren, wurde von der Österreichischen Post ein Kompetenzzentrum für Gefahrguttransporte eingerichtet. Dort können sich KEP-Dienstleister und Privatkunden über Gefahrguttransporte informieren [Kle14, S. 10 f.].
Da die große Anzahl an komplexen Gefahrgutvorschriften ungeschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überfordern kann, verpflichtet die Gefahrgutbeauftragtenverordnung diejenigen Unternehmen, die Gefahrgüter herstellen, handeln oder befördern, einen Gefahrgutbeauftragten in ihrer Organisationsstruktur zu integrieren [GbV].
Berufskraftfahrer, die innerhalb der EU Gefahrgüter transportieren, müssen je nach Ladungsart und menge einen Gefahrgutführerschein vorweisen können [UN20a, S. 581]. Die in den UN-Modellvorschriften festgelegten Schulungsanforderungen umfassen generelle Kenntnisse zu Gefahrgütern (Einteilung, Kennzeichnung, Verpackung und Beförderungsdokumente), eine funktionsspezifische Schulung im Hinblick auf die Tätigkeiten im Unternehmen und ein Sicherheitstraining (Unfallverhütungsmaßnahmen, Verhalten bei Leckagen und Notfallpläne). Zusätzlich kann die Schulung auch Security-Maßnahmen, wie zum Beispiel Diebstahlsicherungen, umfassen [KlHe14, S. 8 f.].