Interessensfelder in der Gefahrgutlogistik
Erstellt am: 03.06.2015 | Stand des Wissens: 27.02.2023
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Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Bei gefährlichen Gütern handelt es sich um Stoffe und Gegenstände, wie beispielsweise Sprengstoffe, Munition und entzündbare flüssige und feste Stoffe. Heutzutage werden gefährliche Güter vielfältig genutzt und der Handel nimmt immer weiter zu. In Deutschland wurden im Jahre 2017 über 310 Millionen Tonnen Gefahrgüter transportiert [Dest20p].
Im Kontext der Gefahrgutlogistik sind verschiedene Interessen der beteiligten Akteure aber auch Anforderungen an die Akteure zu unterscheiden, die in Spannungsverhältnissen zueinanderstehen und Konflikte verursachen [ArIs08, S. 549]. Die wichtigsten Interessensfelder sind der Schutz der Bevölkerung, der Schutz der Umwelt, die Festlegung rechtlicher Regelungen und deren Durchsetzung sowie die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit [ArIs08, S. 549f.]. Der Schutz der Bevölkerung sowie der Schutz der Umwelt bilden die Schutzziele des umfangreichen in Deutschland gültigen Gefahrgutrechts. Dieses Regelwerk soll Zwischenfälle mit Gefahrgütern verhindern oder zumindest die entstehenden Folgen begrenzen [ArIs08, S. 548]. Entsprechend des Gefahrgutbeförderungsgesetz [GGBefG] und des BMVI [BMVI19r, S. 3ff] werden Gefahrgüter als Stoffe und Gegenstände definiert, von denen, im Zusammenhang mit ihrer Beförderung, Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie für Flora und Fauna ausgehen.
Damit die Schutzziele des Gefahrgutrechts realisiert werden, sind neben geeigneten Vorschriften auch Kontrollmechanismen erforderlich. Folglich bildet die Festlegung rechtlicher Regelungen und deren Durchsetzung, als zwingende Voraussetzung für eine sichere Gefahrgutlogistik, ein aus den Schutzzielen abgeleitetes Interessenfeld. Es existieren je nach Geltungsbereichen der Vorschriften und genutzten Verkehrsträger eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen.
Bei der Planung und Durchführung der Gefahrgutlogistik, unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften, sind außerdem die wirtschaftlichen Unternehmensziele von Bedeutung [ArIs08, S. 549]. Entsprechend ist die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit das vierte Interessenfeld in der Gefahrgutlogistik, das als Nebenbedingung der Schutzziele des Gefahrgutrechts zu verstehen ist. Abbildung 1 fasst die Interessensfelder in der Gefahrgutlogistik zusammen, welche in weiterführenden Sachberichten aufgefasst werden.
Im Kontext der Gefahrgutlogistik sind verschiedene Interessen der beteiligten Akteure aber auch Anforderungen an die Akteure zu unterscheiden, die in Spannungsverhältnissen zueinanderstehen und Konflikte verursachen [ArIs08, S. 549]. Die wichtigsten Interessensfelder sind der Schutz der Bevölkerung, der Schutz der Umwelt, die Festlegung rechtlicher Regelungen und deren Durchsetzung sowie die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit [ArIs08, S. 549f.]. Der Schutz der Bevölkerung sowie der Schutz der Umwelt bilden die Schutzziele des umfangreichen in Deutschland gültigen Gefahrgutrechts. Dieses Regelwerk soll Zwischenfälle mit Gefahrgütern verhindern oder zumindest die entstehenden Folgen begrenzen [ArIs08, S. 548]. Entsprechend des Gefahrgutbeförderungsgesetz [GGBefG] und des BMVI [BMVI19r, S. 3ff] werden Gefahrgüter als Stoffe und Gegenstände definiert, von denen, im Zusammenhang mit ihrer Beförderung, Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie für Flora und Fauna ausgehen.
Damit die Schutzziele des Gefahrgutrechts realisiert werden, sind neben geeigneten Vorschriften auch Kontrollmechanismen erforderlich. Folglich bildet die Festlegung rechtlicher Regelungen und deren Durchsetzung, als zwingende Voraussetzung für eine sichere Gefahrgutlogistik, ein aus den Schutzzielen abgeleitetes Interessenfeld. Es existieren je nach Geltungsbereichen der Vorschriften und genutzten Verkehrsträger eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen.
Bei der Planung und Durchführung der Gefahrgutlogistik, unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften, sind außerdem die wirtschaftlichen Unternehmensziele von Bedeutung [ArIs08, S. 549]. Entsprechend ist die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit das vierte Interessenfeld in der Gefahrgutlogistik, das als Nebenbedingung der Schutzziele des Gefahrgutrechts zu verstehen ist. Abbildung 1 fasst die Interessensfelder in der Gefahrgutlogistik zusammen, welche in weiterführenden Sachberichten aufgefasst werden.

Wie groß die Bedeutung der einzelnen Interessensfelder ist, hängt von der eingenommenen Akteurperspektive ab und ist daher nicht allgemeingültig zu definieren. Darüber hinaus berühren die Interessen der einzelnen Akteure der Gefahrgutlogistik in der Regel mehrere der Interessensfelder und müssen auch innerhalb der Interessensfelder nicht eindimensional sein. Beispielsweise verfolgt ein in der Gefahrgutlogistik tätiges Unternehmen nicht nur wirtschaftliche Ziele, sondern hat auch Interesse am Schutz der Beschäftigten. Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit verursacht die Einhaltung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften auf Seiten der Unternehmen nicht nur Aufwände in Form von Personal- und Sachkosten, sondern auch (schwieriger zu quantifizierende) Erträge. Diese Erträge sind zum Beispiel in geringeren Unfallzahlen und niedrigeren resultierenden Schadensersatzforderungen oder geringeren Versicherungsprämien infolge eines verringerten Schadensrisikos zu sehen [Mue93]. Die Gesetzgebung versucht einerseits, die Umwelt und die Bevölkerung, durch Regelungen zur vorbeugenden Vermeidung von Unfällen zu schützen. Zudem beabsichtigt sie den Rettungskräften für einen Schadensfall eine Vorgehensweise an die Hand geben sowie Kontrolleure bei der Durchführung ihrer Arbeit unterstützen [He13]. In den folgenden vier Syntheseberichten werden zunächst die vier Interessensfelder der Gefahrgutlogistik detailliert beschrieben. Im Anschluss werden in weiteren Ästen der Wissenslandkarte die verschiedenen Akteure der Gefahrgutlogistik und die aus dem Verfolgen unterschiedlicher Interessen entstehenden Spannungsfelder charakterisiert.