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Interessensfeld "Rechtliche Regelungen und deren Durchsetzung in der Gefahrgutlogistik"

Erstellt am: 03.06.2015 | Stand des Wissens: 13.12.2023
Synthesebericht gehört zu:

Das Gefahrgutrecht zielt bei der Beförderung gefährlicher Güter auf die Abwendung akuter Gefahren für die Bevölkerung und die Umwelt ab. Darüber hinaus bietet es Logistikdienstleistern, Einsatzkräften und Kontrolleuren konkrete Verhaltensmaßstäbe und praktische Anleitungen zur Ausübung ihrer Aufgaben. Das Interessensfeld "Rechtliche Regelungen und deren Durchsetzung in der Gefahrgutlogistik" ist aus den Schutzzielen des Gefahrgutrechts abgeleitet und setzt den Rahmen, in dem Unternehmen wirtschaftlich agieren können. Es lässt sich durch die Regelung und Kontrolle folgender sechs Fragestellungen charakterisieren [BMVI19r, S. 15]:
  • Welche gefährlichen Güter dürfen befördert werden?
  • Wie müssen gefährliche Güter verpackt und gekennzeichnet sein?
  • Wie müssen die Beförderungsmittel (zum Beispiel Fahrzeuge oder Tanks) gebaut und ausgerüstet sein und wie und wann sind diese zu prüfen?
  • Wie sind die Beförderungsmittel zu kennzeichnen?
  • Was ist bei der Be- und Entladung hinsichtlich der Verladeweise und Stauung sowie während der Beförderung zu beachten?
  • Wie ist das Personal, das gefährliche Güter befördert, zu schulen?
Die Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsträger zur Beförderung gefährlicher Güter ist mit unterschiedlichen Gefahren für die Bevölkerung und die Umwelt verbunden. Entsprechend sind die Antworten auf die oben dargestellten Fragen in umfangreichen verkehrsträgerspezifischen Vorschriften geregelt, was auch die Möglichkeit kurzfristigerer Revisionen eröffnet [ArIs08, S. 555]. Abbildung 1 gibt eine Übersicht der nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften für jeden Verkehrsträger [ArIs08, S. 552]. Über diese Regelungen hinaus gilt in Deutschland für alle Verkehrsträger das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter [GGBefG], die Gefahrgutbeauftragtenverordnung [GbV], die Gefahrgut-Kostenverordnung [GGKostV] sowie die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung [GGAV] und besondere Regelungen für bestimmte Stoffe und Produkte [FuBoGa12, S. 6]. Alle Vorschriften werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Dies kann durch das Inverkehrbringen neuer Güter erforderlich werden, die bei ihrer Beförderung Gefahren darstellen. Auch sind neue technische Entwicklungen (zum Beispiel der Einsatz überlanger Lkw) oder Erfahrungen aus folgenschweren Unfällen (zum Beispiel der Brand auf der MSC Flaminia [BSU14]) Auslöser für die Weiterentwicklung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften [FuBoGa12, S. 6].
Uebersicht verkehrstraegerspezifischer nationaler und internationaler Gefahrgutvorschriften.PNGAbbildung 1: Übersicht verkehrsträgerspezifischer nationaler und internationaler Gefahrgutvorschriften [in Anlehnung an [ArIs08, S. 552; BMVI19r, S. 15f.] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)

Zur Durchsetzung der Gefahrgutvorschriften werden verkehrsträgerspezifische Kontrollen durchgeführt. So verfügt das Eisenbahn-Bundesamt für die Kontrolle von Eisenbahntransporten bundesweit über zwölf Außenstellen. Im Jahr 2017 wurden von diesen Außenstellen 12.844 stichprobenartige oder mängel-, beziehungsweise verdachtsorientierte Gefahrgutkontrollen auf Versand- oder Grenzeingangsbahnhöfen sowie Unterwegsbahnhöfen durchgeführt [EBA18, S. 4, 8]. 7,45 Prozent der Kontrollen führten zu Beanstandungen. Nicht ausreichend verschlossene Tankverschlüsse oder eine unzureichende Kennzeichnung der Gefahrgüter waren die häufigsten Mängel [EBA18, 10]. Im Hamburger Hafen kontrollierte die zuständige Wasserschutzpolizei im Jahr 2012 rund 3.800 Gefahrgutcontainer bei einem Gesamtumschlag von rund 200.000 Gefahrgutcontainern. Rund zwei Drittel der Stichproben wurde insbesondere aufgrund mangelhafter Kennzeichnung oder fehlerhafter Ladungssicherung beanstandet [Kle13, S. 16]. Im Straßengüterverkehr wurden im Jahr 2018 und 2021 in Deutschland bei rund 20 Prozent der Kontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr Verstöße gegen die geltenden Vorschriften für Gefahrgut festgestellt [BAG19a; BAG21e]. Knapp die Hälfte der Verstöße sind der Gefahrenkategorie I zuzuordnen, die durch ein hohes Sterberisiko, die Gefahr schwerer Verletzungen oder die Gefahr einer erheblichen Schädigung der Umwelt gekennzeichnet ist [VR14, siehe zu den Gefahrenkategorien auch den Synthesebericht 'Heterogenität von Interessenskonflikten und ihren potentiellen Auswirkungen in der Gefahrgutlogistik']. Die bei Kontrolltätigkeiten von Transporten unterschiedlicher Verkehrsträger festgestellten Verstöße unterstreichen die Notwendigkeit der Formulierung und Einhaltung rechtlicher Vorschriften mit dem Ziel, den Schutz von Menschen und Umwelt zu gewährleisten.
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Gefahrgutlogistik im Spannungsfeld gegensätzlicher Anforderungen (Stand des Wissens: 23.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?450386
Literatur
[ArIs08] Arnold, D., Isermann, H., Kuhn, A., Furmans, K., Tempelmeier, H. Handbuch Logistik, Ausgabe/Auflage 3., neu bearbeitete Auflage, Springer-Verlag / Berlin Heidelberg, 2008, ISBN/ISSN 3540729283
[BAG19a] Bundesamt für Logistik und Mobilität Ergebnisse der Kontrollen im Gefahrgutrecht 2019, 2019/09/17
[BAG21e] Ergebnisse der Kontrollen im Gefahrgutrecht 2021
, 2021
[BMVI19r] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Die Beförderung gefährlicher Güter, Ausgabe/Auflage 28, 2019/07
[BSU14] Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (Hrsg.) Untersuchungsbericht 255/12, 2014/02/28
[EBA18] Eisenbahn-Bundesamt Bericht des Eisenbahn Bundesamtes zur Durchführung der behördlichen Gefahrgutüberwachungnach Abschnitt 1.8.1 RID und der GGVSEB im Bereich der Eisenbahnen des Bundes für das Jahr 2017, 2018/10/22
[FuBoGa12] Uta Fuchs, Joachim Boenisch, Ralf Gaßner (Hrsg.) Immer in Bewegung, veröffentlicht in gefahrgut einfach, Ausgabe/Auflage Serviceheft 2012/2013, Storck Verlag Hamburg, 2012/08
[Kle13] Stefan Klein Die Wasserschützer, veröffentlicht in Gefährliche Ladung, Ausgabe/Auflage 04/2013, 2013
[VR14] Verkehrsrundschau (Hrsg.) Gefahrgutkontrollen: Zahl der Verstöße nimmt zu, veröffentlicht in Verkehrsrundschau, 2014/01/08
Rechtsvorschriften
[GbV] Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
[GGAV] Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV 2002)
[GGBefG] Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter - Gefahrgutbeförderungsgesetz
[GGKostV] Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV)
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
Eisenbahn-Bundesamt Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt darüber hinaus die Landeseisenbahnaufsicht über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf Weisung und Rechnung von 13 Bundesländern für diese wahr.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?449386

Gedruckt am Dienstag, 23. April 2024 08:37:28