Umweltmanagementsysteme
Erstellt am: 03.06.2015 | Stand des Wissens: 12.07.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ein Umweltmanagementsystem (UMS) ist "der Teil des gesamten Managementsystems, der die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Verhaltensweisen, Vorgehensweisen, Verfahren und Mittel für die Festlegung, Durchführung, Verwirklichung, Überprüfung und Fortführung der Umweltpolitik und das Management der Umweltaspekte umfasst" [VO EG 1221/2009, Artikel 2, Nr. 13]. Grundsätzlich dient der Aufbau eines UMS der Konkretisierung umweltorientierter Wertvorstellungen und deren Umsetzung in unternehmerisches Handeln [DySo08, S. 114]. Durch den Einsatz von UMS ergeben sich unter anderem folgende Vorteile für Unternehmen [Vorest24]:
- Erhöhung der Rechtssicherheit des Unternehmens durch Erfüllen gesetzlicher Forderungen und Auflagen
- Sicherstellung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht
- Reduzierung von Schadstoffen und damit geringere Belastungen für die Umwelt
- Verringerung von Unfall- und Haftungsrisiken
- Vorbeugung von Imageverlusten durch den Aufbau und die Dokumentation von Verantwortungs- und Verhaltensstrukturen bei Stör- und Notfällen
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- Imagegewinn des Unternehmens durch Aufklärung der Öffentlichkeit
- Steigerung der Versicherungs- und Kreditwürdigkeit
- Verbesserung der Mitarbeitermotivation durch stärkere Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen
- Sensibilisierung der Mitarbeiter für umweltschutzrelevante Themen
- Kostenersparnisse bei Abfall, Material, Wasser, Energie- und Stoffströmen
Als Unterstützung beim Aufbau eines UMS dienen Richtlinien, Normen und Standards. Die bekanntesten Standards für Umweltmanagementsysteme sind die weltweit gültige Norm ISO 14001 und die EMAS-Verordnung (Eco-Management and Audit Scheme) der Europäischen Union.
Die Umweltmanagementnorm ISO 14001 ist ein freiwilliger, internationaler Standard, der im Jahr 1996 von der International Organization for Standardization (ISO) entwickelt und im Jahr 2015 das letzte Mal überarbeitet wurde. Sie gehört zu der ISO-Normenfamilie 14000, die sich mit der Standardisierung von Abläufen, Prozessen und Strukturen im Hinblick auf das Umweltmanagement von Unternehmen im Allgemeinen befasst [ISO09, S. 6; Brau10, S. 282ff.]. Für das Umweltmanagement von Unternehmen und Organisationen ist die ISO 14001 die "weltweit bedeutendste Vorgabe" [Glatz07]. Auch in der Güterverkehrs- und Logistikbranche zählt die ISO-Norm zu den am weitesten verbreiteten Standards im Bereich Umweltmanagement [LoHe10a, S. 31].
Das Eco-Management and Audit Scheme, häufig auch als "Öko-Audit" bezeichnet, ist eine vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedete Verordnung über die "freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung" [VO EG 1221/2009, S. 1]. Seit der Einführung 1993 ist die Verordnung mehrmals überarbeitet worden. Anfang 2010 trat die Fassung EMAS III in Kraft [UGA14, S. 1]. Diese wurde seitdem mehrmals überarbeitet, um die EMAS-Verordnung an die neue ISO 14001:2015 anzupassen. Betroffen sind hierbei besonders die Anhänge der Verordnung. Zuletzt wurde die Neufassung des Anhangs IV Umweltberichterstattung mit der Verordnung (EU) 2018/2026 Ende 2018 veröffentlicht und trat im Januar 2019 in Kraft [EMAS17a].
Das Ziel der EMAS-Verordnung "besteht darin, kontinuierliche Verbesserungen der Umweltleistung von Organisationen zu fördern, indem die Organisationen Umweltmanagementsysteme errichten und anwenden, die Leistung dieser Systeme einer systematischen, objektiven und regelmäßigen Bewertung unterzogen wird, Informationen über die Umweltleistung vorgelegt werden, ein offener Dialog mit der Öffentlichkeit und anderen interessierten Kreisen geführt wird, die Arbeitnehmer der Organisationen aktiv beteiligt werden und eine angemessene Schulung erhalten." [VO EG 1221/2009, S. 4]
Die Anzahl der Unternehmen, Organisationen und Betriebe, die ein UMS nach EMAS eingeführt haben und offiziell validiert wurden, nahm in den Jahren von 2012 bis 2017 kontinuierlich zu, wurden jedoch zwischen 2018 und 2021 leicht rückläufig. Dies kann auf die im September 2018 ausgelaufene Übergangsfrist zur Umsetzung der novellierten Anforderungen aus der EMAS-Verordnung zurückgeführt werden [UBA19a]. Im Dezember des Jahres 2019 waren 1.115 Organisationen mit 2.290 Standorten innerhalb Deutschlands im EMAS-Register verzeichnet. Bis zum Jahr 2030 sollen 5.000 Standorte nach EMAS validiert sein. Dies ist das, in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festgesetzte, Ziel der Bundesregierung (siehe Abbildung 1) [UBA19a].
Die Umweltmanagementnorm ISO 14001 ist ein freiwilliger, internationaler Standard, der im Jahr 1996 von der International Organization for Standardization (ISO) entwickelt und im Jahr 2015 das letzte Mal überarbeitet wurde. Sie gehört zu der ISO-Normenfamilie 14000, die sich mit der Standardisierung von Abläufen, Prozessen und Strukturen im Hinblick auf das Umweltmanagement von Unternehmen im Allgemeinen befasst [ISO09, S. 6; Brau10, S. 282ff.]. Für das Umweltmanagement von Unternehmen und Organisationen ist die ISO 14001 die "weltweit bedeutendste Vorgabe" [Glatz07]. Auch in der Güterverkehrs- und Logistikbranche zählt die ISO-Norm zu den am weitesten verbreiteten Standards im Bereich Umweltmanagement [LoHe10a, S. 31].
Das Eco-Management and Audit Scheme, häufig auch als "Öko-Audit" bezeichnet, ist eine vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedete Verordnung über die "freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung" [VO EG 1221/2009, S. 1]. Seit der Einführung 1993 ist die Verordnung mehrmals überarbeitet worden. Anfang 2010 trat die Fassung EMAS III in Kraft [UGA14, S. 1]. Diese wurde seitdem mehrmals überarbeitet, um die EMAS-Verordnung an die neue ISO 14001:2015 anzupassen. Betroffen sind hierbei besonders die Anhänge der Verordnung. Zuletzt wurde die Neufassung des Anhangs IV Umweltberichterstattung mit der Verordnung (EU) 2018/2026 Ende 2018 veröffentlicht und trat im Januar 2019 in Kraft [EMAS17a].
Das Ziel der EMAS-Verordnung "besteht darin, kontinuierliche Verbesserungen der Umweltleistung von Organisationen zu fördern, indem die Organisationen Umweltmanagementsysteme errichten und anwenden, die Leistung dieser Systeme einer systematischen, objektiven und regelmäßigen Bewertung unterzogen wird, Informationen über die Umweltleistung vorgelegt werden, ein offener Dialog mit der Öffentlichkeit und anderen interessierten Kreisen geführt wird, die Arbeitnehmer der Organisationen aktiv beteiligt werden und eine angemessene Schulung erhalten." [VO EG 1221/2009, S. 4]
Die Anzahl der Unternehmen, Organisationen und Betriebe, die ein UMS nach EMAS eingeführt haben und offiziell validiert wurden, nahm in den Jahren von 2012 bis 2017 kontinuierlich zu, wurden jedoch zwischen 2018 und 2021 leicht rückläufig. Dies kann auf die im September 2018 ausgelaufene Übergangsfrist zur Umsetzung der novellierten Anforderungen aus der EMAS-Verordnung zurückgeführt werden [UBA19a]. Im Dezember des Jahres 2019 waren 1.115 Organisationen mit 2.290 Standorten innerhalb Deutschlands im EMAS-Register verzeichnet. Bis zum Jahr 2030 sollen 5.000 Standorte nach EMAS validiert sein. Dies ist das, in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festgesetzte, Ziel der Bundesregierung (siehe Abbildung 1) [UBA19a].
![Abb. 1: Anzahl der EMAS-registrierten Organisationen, Standorte und Beschäftigte in Deutschland [Eintrag-Id:499393] Anzahl der EMASregistrierten Organisationen.jpg](/servlet/is/449339/Anzahl%20der%20EMASregistrierten%20Organisationen.jpg)
In der Güterverkehrs- und Logistikbranche spielt EMAS im Vergleich zur ISO-Norm 14001 derzeit jedoch eine untergeordnete Rolle. So waren Anfang 2023 nur 46 EMAS-Organisationen der Branche "Verkehr und Lagerei" zuzuordnen [EMAS23]. Hiergegen wurden 359 Unternehmen aus den Branchen Transport, Lagerei und Kommunikation nach ISO 14001 zertifiziert [ISO22]. Sowohl der Bekanntheitsgrad als auch der Anwendungsgrad von EMAS im Vergleich zur ISO-Norm ist bei Logistikunternehmen deutlich geringer [LoHe10a, S. 31].
Im Großen und Ganzen wird der Lieferkette eines Unternehmens jedoch steigende umweltpolitische Beachtung geschenkt. So zeigt der im Jahr 2017 erschienene Leitfaden "Schritt für Schritt zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement" des BMUB und Umweltbundesamtes die Umweltaspekte der vorgelagerten Wertschöpfungsstufen - also sämtlichen Direkt- und Sublieferanten eines Unternehmens - auf und weist explizit auf Anknüpfungspunkte zu UMS hin, um beispielsweise eine effizientere Logistik zu gestalten. Der "Umweltatlas Lieferketten", ebenfalls aus dem Jahr 2017, zeigt für ausgewählte Branchen mit hohen Umweltwirkungen wie beispielsweise Chemie, Elektronik oder Fahrzeugbau auf, an welchen Stellen der Lieferketten negative Auswirkungen auftreten können [JuSc17]. Zudem können durch die Einführung des Lieferkettengesetztes in Deutschland die Unternehmen für Verletzung von Menschenrechten und Umweltverschmutzung zur Rechenschaft gezogen werden. Das Gesetz ist am 1. Januar Jahr 2023 in Kraft getreten und betrifft Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter. Der Anwendungsbereich wurde ab dem 1. Januar 2024 ausgeweitet. Demnach gilt das Gesetz ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter [BMAS24].
Unternehmen, die ihr UMS gemäß der Vorgaben von ISO 14001 oder EMAS aufbauen, können es von externen Auditoren zertifizieren lassen. Eine solche Zertifizierung nach anerkannten Standards erhöht zum einen die Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit, zum anderen gewährleistet es die Vergleichbarkeit der Systeme. Außerdem unterstreicht eine offizielle Zertifizierung die Zukunftsorientierung des Unternehmens und trägt zu einem positiven Image bei [Reck01, S. 204; Schw03c, S. 72].