Intermodalität - Begriffsbestimmung Weg, Wegekette und Etappen
Erstellt am: 19.05.2015 | Stand des Wissens: 11.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Unter dem Begriff Intermodalität ist die "Nutzung und damit Kombination verschiedener Verkehrsmittel im Verlauf eines Weges" zu verstehen [Nobis14, S. 21] (siehe hierzu auch Synthesebericht "Charakterisierung und Zusammenhänge von Multi- und Intermodalität"). Charakteristisch für intermodales Verkehrsverhalten ist demnach die Verkettung von Verkehrsmitteln auf einem Weg. Die Nutzung mehrerer Verkehrsmittel auf einem Weg erfolgt in der Regel durch die Kombination von Rad oder Personenkraftwagen (Pkw) und Öffentlichem Verkehr (ÖV) (Park&Ride, Bike&Ride) [vgl. Interde10, S. 29].
Unter einem Weg wird die "Ortsveränderung einer Person von einem Ausgangspunkt zu einem Ziel, bei Benutzung von Verkehrsmitteln einschließlich Zu- und Abgang" [FGSV12e, S. 25] verstanden. Nach [SrV13a, S. 11] ist ein Weg immer durch genau einen Zweck definiert. Damit sind nach [SrV13a, S. 11; infas10d, S. 17] der Hin- und Rückweg zwischen zwei Orten zwei Wege.
Aus der Verkettung von Aktivitäten und damit der Aneinanderreihung von Ortsveränderungen (Wegen) ergeben sich sogenannte Aktivitäten- respektive Wegeketten. So ist die Abfolge "Arbeiten --> Einkaufen --> Wohnen" eine beispielhafte Verkettung von Aktivitäten mit insgesamt zwei Wegen ("Arbeiten --> Einkaufen" + "Einkaufen --> Wohnen") für eine werktätige Person [vgl. SrV13a, S. 13]. Eine Wegekette, die "[...] als ersten und letzten Zweck die Aktivität "Wohnen" aufweist, wird als Ausgang bezeichnet" [SrV13a, S. 13]. Für das zuvor genannte Beispiel der werktätigen Person würde die Verkettung "Wohnen --> Arbeiten --> Einkaufen --> Wohnen" mit insgesamt drei Wegen ("Wohnen --> Arbeiten" + "Arbeiten --> Einkaufen" + "Einkaufen --> Wohnen") einem Ausgang entsprechen.
"Erfolgt auf dem Weg zu einem Ziel der Umstieg zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln, so bleibt es weiterhin ein Weg (mit mehreren Etappen)" [infas10d, S. 17]. Ein Weg kann demnach aus mehreren Etappen bestehen [vgl. SrV13a, S. 11]. Da die Etappe folglich eine ohne Unterbrechung mit dem gleichen Verkehrsmittel zurückgelegte Teilstrecke der Ortsveränderung (des Weges) ist, ist unter anderem die Bestimmung der Anzahl der Etappen auf einem Weg entscheidend, um Aussagen über intermodales Verkehrsverhalten treffen zu können.
Die Etappe mit dem hauptsächlich genutzten Verkehrsmittel (Hauptverkehrsmittel) bestimmt den Modal Split für den gesamten Weg [vgl. SrV13a, S. 13]. Somit bleiben viele Etappen zu Fuß oder mit dem Rad (Bike&Ride) beim Modal Split unberücksichtigt.