Nachrichten für Luftfahrer (NfL) I 92/13
Erstellt am: 26.11.2014 | Stand des Wissens: 26.11.2014
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Zitiert als: | [NfL I 92/13] | |
Art: | Richtlinie | |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Deutscher Bundestag | |
Datum des Inkrafttretens: | 2013/05 |
Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb. Diese Richtlinien erfassen Flugplätze gemäß § 6 LuftVG und §§ 49 bis 53 LuftVZO, die für den Betrieb von Flugzeugen nach Sichtflugregeln bestimmt sind. Für Wasserflugplätze sind die Richtlinien sinngemäß anzuwenden. Die Richtlinien beruhen auf den Empfehlungen der ICAO Anhang 14, Band I, „Flugplätze“ (Aerodromes) zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt.