Mobilitätsberatung
Erstellt am: 09.09.2014 | Stand des Wissens: 23.05.2024
Synthesebericht gehört zu:
Mobilitätsberatung kann über Mobilitätszentralen oder Mobilitätsberater erfolgen.
Mit dem Ziel, multimodale Informationen und Dienstleistungen bereitzustellen, wurden Anfang der 1990er Jahre in Deutschland Mobilitätszentralen eingerichtet. Zielgruppe dieses Serviceangebotes sind grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger. Durch eine Beratung und Information über Verkehrsmittelalternativen soll eine Verlagerung von Pkw-Fahrten auf den Umweltverbund angeregt werden [Lou13, S. 16]. Das Mobilitätsverhalten ist zunehmend multimodal und auch durch Elektromobilität geprägt, welches neuen Beratungsbedarf generiert und somit veränderte Konzepte im Mobilitätsmanagement erfordert [VDV17]. Eine persönliche Beratung erfolgt vor Ort, am Telefon oder im Internet.
Der Einsatz von Personen im Mobilitätsmanagement ist wichtig für eine persönliche Beratung im Dialog, bei der individuelle Fragestellungen zur grundsätzlichen Mobilitätsplanung eine Rolle spielen. Mobilitätsberater sind sowohl als Innen- wie auch als Außendienstmitarbeiter des Mobilitätsdienstleisters das persönliche Bindeglied zwischen dem Verkehrsunternehmen und der (potenziellen) Kundschaft. Sie verfügen über umfassendes Fachwissen und sind in der Lage, individuell an die Kunden- beziehungsweise Bürgerwünsche angepasste Dienstleistungspakete zu entwickeln. Dabei erkennen sie wesentliche Punkte der Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter. In dieser individualisierten, vor dem Hintergrund technologischer Innovationen und sich wandelnder Mobilitätserfordernisse, angesiedelten Herangehensweise unterscheidet sich die Mobilitätsberatung von einer standardisierten Kundenberatung. Mobilitätsberater schaffen da Klarheit, wo Kundinnen und Kunden sich von der Vielfalt an Unternehmen und Angeboten überfordert sehen [VDV17]. Davon profitieren auch die Verkehrsunternehmen: Nutzende, die sich gut informiert, transparent beraten und sicher im Umgang mit dem Öffentlichen Nahverkehr fühlen, bleiben als Kundschaft erhalten oder werben sogar Neue an.
Der Einsatz von Personen im Mobilitätsmanagement ist wichtig für eine persönliche Beratung im Dialog, bei der individuelle Fragestellungen zur grundsätzlichen Mobilitätsplanung eine Rolle spielen. Mobilitätsberater sind sowohl als Innen- wie auch als Außendienstmitarbeiter des Mobilitätsdienstleisters das persönliche Bindeglied zwischen dem Verkehrsunternehmen und der (potenziellen) Kundschaft. Sie verfügen über umfassendes Fachwissen und sind in der Lage, individuell an die Kunden- beziehungsweise Bürgerwünsche angepasste Dienstleistungspakete zu entwickeln. Dabei erkennen sie wesentliche Punkte der Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter. In dieser individualisierten, vor dem Hintergrund technologischer Innovationen und sich wandelnder Mobilitätserfordernisse, angesiedelten Herangehensweise unterscheidet sich die Mobilitätsberatung von einer standardisierten Kundenberatung. Mobilitätsberater schaffen da Klarheit, wo Kundinnen und Kunden sich von der Vielfalt an Unternehmen und Angeboten überfordert sehen [VDV17]. Davon profitieren auch die Verkehrsunternehmen: Nutzende, die sich gut informiert, transparent beraten und sicher im Umgang mit dem Öffentlichen Nahverkehr fühlen, bleiben als Kundschaft erhalten oder werben sogar Neue an.
Folgende Fähigkeiten müssen Mobilitätsberaterinnen und -berater beispielsweise besitzen:
- Kenntnis und Anwendung geeigneter Gesprächs- und Fragetechniken,
- Erkennen von Optimierungspotenzialen bei der Nutzung von Mobilitätsangeboten,
- Kenntnis der lokalen und regionalen Mobilitätsangebote sowie deren Verknüpfungsmöglichkeiten,
- Kenntnis zur technischen Abwicklung der Verknüpfung einzelner Mobilitätsformen (Verträge, Nutzungsbedingungen, Ansprechpersonen) kennen,
- Kundengerechte Erläuterung von Mobilitätsangeboten,
- Erkennen von speziellen Problemlagen eines Standortes, einer Firma oder einer Organisation [IVV19].
Die Mobilitätsberatung ist eine wichtige Maßnahme des zielgruppen- und standortbezogenen Mobilitätsmanagements [Lou13]. Ihre Kosten setzen sich maßgeblich aus Personalkosten zusammen, die in erster Linie aus öffentlicher Hand finanziert werden. Aufgrund der wichtigen Rolle, die das Mobilitätsmanagement für die Handhabe berufsbedingter Verkehre spielt, sollten auch immer mehr Betriebe eingebunden werden [EPOMM13]. In der Literatur wird häufig betont, dass das Mobilitätsmanagement im Vergleich zu den Kosten für Infrastrukturprojekte wesentlich günstiger und effizienter sei [StöBo05; EPOMM13]. Bei Mobilitätszentralen und Mobilitätsberatern sind kombinierte Trägerschaften aus
- Kommune,
- Verkehrsdienstleistern,
- Verkehrsverbund,
- Privaten und
- Initiativen
die Regel. Von den drei wesentlichen Akteuren (Kommune, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbund) ist meist mindestens einer federführend vertreten. Privatinvestoren und Initiativen sind dagegen eher selten beteiligt.
Bei Neueinrichtungen eignet sich vorher eine Prüfung bestehender Informations- und Beratungsangebote unter anderem von Verkehrsunternehmen, Tourismusämtern, IHK-Beratungsstellen oder Verkehrsinitiativen und deren Aufgabenzusammenführung [BiKe01, VDV01c]. Ein Teil der Ausgaben kann bei Trägerschaft von Verkehrsdienstleistenden dabei direkt aus Ticketverkäufen abgedeckt werden. Ein wesentlicher Teil der Ausgaben kann jedoch nur eher indirekt refinanziert werden und bedarf deshalb einer schlüssigen Begründung. Dazu zählt zum Beispiel eine Attraktivitätssteigerung der Stadt oder eine höhere Zufriedenheit im öffentlichen Personennahverkehr.
Bei Neueinrichtungen eignet sich vorher eine Prüfung bestehender Informations- und Beratungsangebote unter anderem von Verkehrsunternehmen, Tourismusämtern, IHK-Beratungsstellen oder Verkehrsinitiativen und deren Aufgabenzusammenführung [BiKe01, VDV01c]. Ein Teil der Ausgaben kann bei Trägerschaft von Verkehrsdienstleistenden dabei direkt aus Ticketverkäufen abgedeckt werden. Ein wesentlicher Teil der Ausgaben kann jedoch nur eher indirekt refinanziert werden und bedarf deshalb einer schlüssigen Begründung. Dazu zählt zum Beispiel eine Attraktivitätssteigerung der Stadt oder eine höhere Zufriedenheit im öffentlichen Personennahverkehr.