Schneller Schienengüterverkehr
Erstellt am: 31.07.2014 | Änderungsdatum: 05.01.2018
Als schnellen Schienengüterverkehr (sSGV) werden Verkehre bezeichnet, die für die Geschwindigkeiten über 120 km/h zugelassen sind. Die Güterzüge des sSGV sind mit Leit- und Bremstechnik ausgerüstet, die auch im Schienenpersonenfernverkehr zum Einsatz kommt. Diese Angebotsform ist insbesondere im Kombinierten Verkehr (vor allem Seehafenhinterlandverkehr) anzutreffen.