Überwachung und Kontrolle von Gefahrguttransporten
Erstellt am: 16.02.2014 | Stand des Wissens: 07.04.2020
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Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Die aktuellen Vorschriften fordern keine explizite Überwachung von Gefahrguttransporten. Daher gibt es bisher keine spezifischen Standards zur Gefahrguttelematik. Allerdings existieren zahlreiche Technologiestandards zur Lokalisierung, Identifizierung und Zustandsüberwachung, die auch zur Überwachung und Kontrolle von Gefahrguttransporten eingesetzt werden können. Eine Einteilung der Überwachungs- und Kontrollaufgaben von Gefahrguttransporten kann laut [Albr12, S. 27] wie folgt vorgenommen werden:

Eine Standardisierungsinitiativen, um den oben genannten Aufgaben nachzukommen, war das Projekt "Securing the European Union (EU) Global Navigation Satellite System (GNSS) adoption in the Dangerous Material Transport" (SCUTUM) zielt auf die Verbesserung der Nahtstelle zwischen GNSS-Empfängern und dem Verarbeitungsalgorithmus zum Einbringen von Lokalisierungsdiensten ab. Dabei besteht das Hauptziel darin, eine möglichst hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit der gesendeten Daten zu erreichen. Das Projekt wurde im Jahr 2011 abgeschlossen [COR11].
Die Arbeitsgruppe der "Comité Européen de Normalisation" (CEN) TC 278 WG 14 (Recovery of stolen vehicles) hat sich zur Aufgabe gestellt, Anforderungen an Vorgehensweisen hinsichtlich entwendeter Fahrzeuge zu eruieren und zu analysieren, um darauf aufbauend einen Technischen Standard (CEN TS) zu entwickeln. In diesem Zusammenhang besteht ein Konflikt mit dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr der Vereinten Nationen von 1968. Dieses Abkommen gestattet es nicht, technische Systeme ohne Mitwirkung des Fahrers abzuschalten beziehungsweise zu manipulieren [Albr12, S. 28].