Rolle der Parkhausbetreiber beim Parkraummanagement
Erstellt am: 17.04.2003 | Stand des Wissens: 14.01.2019
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Private Parkhausbetreiber können den Mangel an Parkplätzen in innerstädtischen Bereichen mindern.
Im Interesse der Parkhausbetreiber liegt der wirtschaftliche Betrieb ihrer Anlagen. Die Höhe der Parkgebühren wird unter Berücksichtigung von unterschiedlichen wirtschaftlichen, strukturellen und zielorientierten Gegebenheiten festgelegt. Dazu zählen beispielsweise der Anschluss an ein gemeinsames Parkleitsystem oder vom Betreiber, beziehungsweise Kommunen, abgestimmte Steuerungsmaßnahmen. Eine einheitliche Tarifstruktur fördert die Begreifbarkeit der Innenstadt als Gesamtadresse und somit auch die Akzeptanz für jeweiligen Parkgebühren. Festzustellen ist, dass bei gleicher Bewirtschaftung Stellplätze im Straßenraum aufgrund des geringeren wahrgenommenen Aufwandes gegenüber Stellplätzen in Tiefgaragen oder Parkhäusern bevorzugt in Anspruch genommen werden.
Preuß (2009) [Preu09] stellt fest, dass unter betriebswirtschaftlichen Maßstäben sind Parkeinrichtungen vielfach nicht ausreichend ausgelastet. Ein Grund dafür wird die Möglichkeit des Ausweichens auf weitere Parkangebote sein, die ebenerdig und kostengünstiger, bzw. kostenfrei zur Verfügung stehen. Eine Möglichkeit zur Steigerung der Nachfrage kann der Rückbau von Parkraum im öffentlichen Raum sein.
Darüber hinaus trägt eine optimierte Infrastruktur in Parkeinrichtungen wie Aufzüge, ausreichende Beleuchtung, Einrichtungen zur Gewährleistung der Sicherheit sowie Serviceangebote wie Wartezonen in Eingangsbereichen, Kundenshops, Toiletten und Schließfachanlagen zur Attraktivitäts- und Auslastungssteigerung bei (Schuster und Dohmen 2008 [ScDo08]). Diese Funktionsfähigkeiten sind schon während der Planung anhand eines geeigneten Beurteilungsverfahrens nachzuweisen (siehe hierzu das Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen [HBS01]).
Darüber hinaus trägt eine optimierte Infrastruktur in Parkeinrichtungen wie Aufzüge, ausreichende Beleuchtung, Einrichtungen zur Gewährleistung der Sicherheit sowie Serviceangebote wie Wartezonen in Eingangsbereichen, Kundenshops, Toiletten und Schließfachanlagen zur Attraktivitäts- und Auslastungssteigerung bei (Schuster und Dohmen 2008 [ScDo08]). Diese Funktionsfähigkeiten sind schon während der Planung anhand eines geeigneten Beurteilungsverfahrens nachzuweisen (siehe hierzu das Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen [HBS01]).