Informationstechnik (IT) -Sicherheitskonzept beim Gefahrguttransport
Erstellt am: 25.11.2013 | Stand des Wissens: 03.04.2020
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Verkehrssystemplanung, Prof. Dr.-Ing. Plank-Wiedenbeck
Telematiksysteme mit ihrer Interoperabilität erfordern bei der Realisierung des Datenaustauschs ein hohes Maß an IT-Sicherheit. Dabei geht es um den Einsatz von IT-Sicherheitsmechanismen zur Erreichung definierter Schutzziele. Diese beschreiben die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, die exemplarisch auf ausgesuchte Telematikstrukturen und Kommunikationsanforderungen beim Gefahrguttransport angewendet werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt dafür eine Reihe wohlstrukturierter Kataloge und Handlungsvorschriften und seine Mitwirkung bei ausgewählten Projekten zur Verfügung. Das betrifft geeignete IT-Sicherheitsmechanismen und deren organisatorische Einbettung in ein Gesamtsystem zur Gewährleistung der festgelegten Schutzziele. Nach Bedner/Ackermann [BeAc10] werden die Schutzziele in folgenden Kategorien beschrieben:

So ist zur Sicherstellung der Vertraulichkeit der gespeicherten Informationen festzulegen, wer unter welchen Umständen welche Operationen ausführen darf. Basis dafür ist der Rückgriff auf die im Rahmen des Gefahrguttransportes erhobenen und gespeicherten Daten. Die Modellierung dieser Zugriffsregeln auf die Daten erfolgt im Regelfall durch sogenannte Zugriffssteuerungslisten (Access Control Lists, ACLs). Exemplarisch für den Bereich der Informationssicherheit sind drei europäische beziehungsweise nationale Projekte zu nennen, die einzelne Anforderungen technologisch oder organisatorisch auf ähnliche Weise umgesetzt haben und somit als Bespiellösung für die Designentscheidungen dienen können:
- European Car and Driving Licence Information System (EUCARIS) [KBA20]
- elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) [eANV11]
- Notrufe (emergency call, eCall) [BMVI17h]