Rollenverteilung Politik und fachliche Bearbeitung in der Verkehrsentwicklungsplanung
Erstellt am: 14.08.2013 | Stand des Wissens: 28.08.2024
Synthesebericht gehört zu:
In der Verkehrsentwicklungsplanung ist die Verfahrensführung des Prozesses (im Sinne der fachlich fundierten Erarbeitung) die Aufgabe von Verkehrsplanern und weiteren Experten, das heißt der fachlichen Bearbeiter. Die grundlegende Rolle der Experten ist dabei die fachplanerische Vorbereitung von Entscheidungen für die politisch legitimierten Entscheidungstragenden durch die Erarbeitung und Bereitstellung folgender Informationen [FGSV18b, S.8 f.]:
- (mögliche) Ziele
- Zustände
- wahrscheinliche und mögliche Zustandsveränderungen
- Beurteilungen von Zuständen
- Handlungsmöglichkeiten und deren mögliche Auswirkungen
Darüber hinaus sind weitere Aufgaben der fachlichen Bearbeitung die kontinuierliche Informationsweitergabe zur Beteiligung von Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und Betroffenen sowie die Kontrolle von Wirkungen (Wirkungsevaluation) und von Verfahrensabläufen/Umsetzung (Prozessevaluation) [FGSV13, S. 15, Bild 6].
Die Rollenverteilung zwischen der Politik, das heißt den politischen Entscheidungstragenden, und den zuständigen Experten für die fachliche Bearbeitung kann wie folgt beschrieben werden [Ahrens84, S. 32 nach Heid72, S. 295]:
- wertneutrale Entscheidungsvorbereitung, das heißt Informationsbeschaffung, Informationsaufbereitung und Einsatz planungswissenschaftlicher Methoden durch die Planenden (fachliche Bearbeitung)
- wertbehaftete Entscheidung, das heißt Abwägung, Gewichtung und Urteilsbildung durch die Politik (Politik als Entscheidungstragende)
Folglich kann bei der Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) zwischen der informativen Arbeit der Planenden (fachlich und möglichst wertneutral), der Entscheidungsvorbereitung, und den normativen Entscheidungen (wertspezifisch) der politisch Legitimierten bei der Abstimmung und Beschlussfassung unterschieden werden. Dabei bewegt sich die fachliche Arbeit im normativ gesetzten Rahmen der Ziele.