Maßnahmenebene der Verkehrsentwicklungsplanung
Erstellt am: 14.08.2013 | Stand des Wissens: 28.08.2024
Synthesebericht gehört zu:
Nachdem auf der strategisch-konzeptionellen Ebene Leitbilder und Ziele, Strategien und Handlungskonzepte überarbeitet beziehungsweise erstellt wurden, werden auf der Maßnahmenebene die Konzepte (zum Beispiel Radverkehrs- oder Parkraumkonzept) [Schnüll09, S. 508] umsetzungsorientiert konkretisiert beziehungsweise Maßnahmenkonzepte entsprechend der aktuellen Zielvorstellungen und strategischen Vorgaben entwickelt [FGSV13, S. 25].
"Wesentliches Kennzeichen der Maßnahmenebene ist die Vorbereitung von kommunalpolitischen Beschlüssen zur Umsetzung sowie zur finanziellen Absicherung der Maßnahmen in der mittelfristigen Finanz- und Haushaltsplanung" [FGSV13, S. 25]. Vor der Beschlussfassung muss jedoch sichergestellt werden, dass die Handlungskonzepte mit den Vorgaben der strategisch-konzeptionellen Ebene übereinstimmen und die Maßnahmen auch ökonomisch sinnvoll und leistbar sind [FGSV13, S. 25].
Unter Umständen müssen im Rahmen der Maßnahmenebene weitere vertiefende Untersuchungen durchgeführt werden [FGSV13, S. 26].
Neben den klassischen Umgestaltungsmaßnahmen der Infrastruktur und den Maßnahmen der formellen Fachplanungen, gehören " [...] auch Pläne und Programme mit konkretem Umsetzungsbezug [...]" [FGSV13, S. 25] zur Maßnahmenebene, wie zum Beispiel [FGSV13, S. 25]:
- Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen oder Einrichtungen
- Verkehrssicherheitsprogramme
- Pläne zur Förderung des Radverkehrs
- Maßnahmen zur Beeinflussung von Verkehrsaufkommen und Verkehrsmittelwahl
- Inter- und multimodale Programme wie P+R-, B+R-. Leihfahrrad- und Carsharing-Konzepte
- Parkraumkonzepte
Auf der Maßnahmenebene werden die Maßnahmen sukzessiv mit einem erhöhten Detaillierungsgrad sowie einem konkreten Realisierungsbezug umgesetzt. "Die Maßnahmenebene führt zu konkret umgesetzten Veränderungen, die für Verkehrsteilnehmer spürbar werden" [FGSV13, S. 26].
Durch den kontinuierlichen Abgleich der Maßnahmen auf Zielkonformität und die Koordination der Fachplanungen erhalten Politik und Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gute Argumente für die Begründung von Projekten und Maßnahmen [FGSV13, S. 26].
Ebenso wie die strategische Ebene unterliegt auch die Maßnahmenebene zum Beispiel der Evaluation und dem Berichtswesen (vergleiche Kontinuierliche Aufgaben) [FGSV13, S. 26].