Strategisch-konzeptionelle Ebene der Verkehrsentwicklungsplanung
Erstellt am: 14.08.2013 | Stand des Wissens: 28.08.2024
Synthesebericht gehört zu:
Die strategisch-konzeptionelle Ebene erarbeitet eine Grundlage für die verkehrsplanerische Maßnahmenebene und andere verkehrsrelevante kommunale Fachplanungen, indem sie aus übergeordneter Sicht folgende aktuelle Vorgaben und Arbeitsgrundlagen bereitstellt [FGSV13, S. 23]:
- Zielvorstellungen
- Strategien und Handlungskonzepte
- Basisdaten
- Kenngrößen der Verkehrsnachfrage
Zielvorstellungen und Handlungskonzepte sollten mit Fachplanungen, anderen Verwaltungen, Politik und sogenannten "Stakeholdern" erörtert und abgestimmt werden. Eine verkehrsträgerübergreifende Beachtung der Wechselwirkungen, welche durch rechnergestützte Verkehrsmodelle untersucht werden können, ist dabei ein wichtiges Hilfsmittel [FGSV13, S. 23 f.].
Aus pragmatischen Gründen wird die strategisch-konzeptionelle Ebene nochmals in periodische und kontinuierliche Aufgaben unterteilt, wobei letztere die kontinuierliche Datenbereitstellung (Monitoring), das Vorhalten von aktuellen Verkehrsmodellen und die Evaluation des Planungsprozesses und der Wirkungen abdecken [FGSV13, S. 24].
Die periodischen Aufgaben (Entwicklung/Anpassung von Leitbildern, Strategien und Konzepten) [FGSV13, S. 24] werden entsprechend der ersten vier Phasen des zielorientierten Verkehrsplanungsprozesses [vgl. FGSV18b, S. 11 f.] abgearbeitet. Die Phase der Umsetzung wurde dabei auf die Maßnahmenebene ausgelagert, sodass diese zeitlich unabhängig von der strategischen Ebene sukzessiv durchgeführt wird [FGSV13, S. 14, S. 22 Bild 9, S. 25f.].
Nachdem sich die Aufgaben der strategisch-konzeptionellen Ebene als ein kontinuierlich zu betreibendes rollendes System etabliert haben, sollte der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) in regelmäßigen Abschnitten fortgeschrieben werden [FGSV13, S. 23]. Dabei müssen die Ziele zeitnah an veränderte Rahmenbedingungen und Machbarkeit angepasst werden. Gleichzeitig muss auf der Maßnahmenebene genügend Zeit zur Verfügung stehen, um verwertbare Ergebnisse liefern zu können. Deshalb sollte das Fortschreibungserfordernis in regelmäßigen Abständen, zum Beispiel ausgehend von neuen Ergebnissen des Berichtswesens, öffentlich diskutiert und von der Politik beschlossen werden [FGSV13, S. 23 f., S. 26].