Phase der Abwägung und Entscheidung in der Verkehrsentwicklungsplanung
Erstellt am: 13.08.2013 | Stand des Wissens: 28.08.2024
Synthesebericht gehört zu:
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus den vorangegangenen Phasen (Vororientierung, Problemanalyse, Maßnahmenuntersuchungen mit Wirkungsanalysen und Bewertung) werden in der Phase der Abwägung und Entscheidung Strategien, Rahmen- und Maßnahmenpläne, ein Handlungskonzept (für die strategisch-konzeptionelle und die Maßnahmenebene) und eine Umsetzungsstrategie ausgewählt [FGSV13, S. 19].
- Für die Abwägung im Vorfeld der Beschlussfassung eines Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) können ebenso politische Gewichtungen oder Beurteilungen in die Variationsbetrachtungen der Maßnahmenuntersuchungen mit einfließen. Die abschließende Entscheidung beziehungsweise Auswahl ist eine den politischen Entscheidungstragenden vorbehaltene Aufgabe. Die gegebenenfalls anschließende Entwicklung von modifizierten Maßnahmenbündeln beziehungsweise Planfällen erfolgt ebenfalls als iterativer Prozess [FGSV13, S. 19].
Zur Umsetzungsstrategie gehören [FGSV13, S. 19]:
- die Kostenschätzung und Möglichkeiten der Finanzierung,
- mögliche Realisierungszeiträume und
- die Festlegung von Dringlichkeiten.
Zur Sicherung der Akzeptanz sollte der Entwurf des VEP im Vorfeld der politischen Beschlussfassung (in den entsprechenden Entscheidungsgremien) kooperativ und mit breiter Beteiligung erarbeitet und diskutiert werden [FGSV12a]. Erst nach der öffentlichen Vermittlung und Diskussion wird der VEP den politisch Legitimierten zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt [FGSV13, S. 19].