Maßnahmen der Politik zum Seehafenwettbewerb
Erstellt am: 14.04.2003 | Stand des Wissens: 06.01.2025
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Maßnahmen der Politik zum Seehafenwettbewerb betreffen einerseits die Fragen der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen und der damit verbundenen Erhebung von verursachungsgerechten Gebühren und andererseits den Ausbau der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Seehäfen. Die nationale Hafenpolitik zielt dabei auf die Sicherung der Position der nationalen Häfen im Wettbewerb ab. Die europäische Hafenpolitik strebt eine Harmonisierung des Hafenwettbewerbes und eine Intensivierung des hafeninternen Wettbewerbs an. Im Bericht zur maritimen Koordinierung der Fünften Nationalen Maritimen Konferenz hat die Bundesregierung den "gezielte(n) und koordinierte(n) Ausbau der land- und seeseitigen Zufahrten der Seehäfen mit Bundesmitteln ... (zu) ein(em) zentralen Bestandteil der Politik der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen" erklärt [BMWi06a, S. 18].
Gemäß dem Seeaufgabengesetz obliegt die Vorsorge für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Seehäfen dem Bund und den Ländern. Die seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen liegen im Verantwortungsbereich des Bundes [SeeAufgG]. Um die Maßnahmen von Bund und Ländern zur Förderung der deutschen Seehäfen zu bündeln, wurde 1999 die Gemeinsame Plattform des Bundes und der Küstenländer zur deutschen Seehafenpolitik verabschiedet [BMVBW99b]. Diese Funktion übernimmt nun das "Nationale Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen", in dem als Ziel der Politik der Bundesregierung erklärt wird, "die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen dadurch zu steigern, dass die Wettbewerbsbedingungen europaweit harmonisiert und verbleibende Harmonisierungsdefizite auf EU-Ebene und internationale Wettbewerbsverzerrungen ... abgebaut werden" [BMVBS09, S. 28]. Als Maßnahmen werden im Konzept diesbezüglich aufgeführt:
Gemäß dem Seeaufgabengesetz obliegt die Vorsorge für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Seehäfen dem Bund und den Ländern. Die seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen liegen im Verantwortungsbereich des Bundes [SeeAufgG]. Um die Maßnahmen von Bund und Ländern zur Förderung der deutschen Seehäfen zu bündeln, wurde 1999 die Gemeinsame Plattform des Bundes und der Küstenländer zur deutschen Seehafenpolitik verabschiedet [BMVBW99b]. Diese Funktion übernimmt nun das "Nationale Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen", in dem als Ziel der Politik der Bundesregierung erklärt wird, "die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen dadurch zu steigern, dass die Wettbewerbsbedingungen europaweit harmonisiert und verbleibende Harmonisierungsdefizite auf EU-Ebene und internationale Wettbewerbsverzerrungen ... abgebaut werden" [BMVBS09, S. 28]. Als Maßnahmen werden im Konzept diesbezüglich aufgeführt:
- Ausbau der seewärtigen Zufahrten,
- Ausbau der Hinterlandanbindungen,
- Hafeninfrastrukturen verbessern, Suprastrukturen modernisieren und erweitern,
- Hafenpolitik des Bundes strategischer ausrichten,
- Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und einheitliche Wettbewerbsbedingungen schaffen,
- Harmonisierungsdefizite auf EU-Ebene unter Ausnutzung nationaler Handlungsspielräume beseitigen,
- Kooperationen von Hafenstandorten und -unternehmen unterstützen.
Im aktuellen Entwurf zum Verkehrswegeplan 2030 wird besonders der Ausbau der Hinterlandanbindungen betont, der im Rahmen des Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr bereits mit "zahlreichen kleineren Maßnahmen mit kapazitätserhöhender Wirkung im Schienennetz" teilweise umgesetzt wurde [BMVI16d, S. 51].
Ansätze für eine gemeinsame europäische Regelung zur Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen und der Erhebung von verursachungsgerechten Hafengebühren wurden von der EU im Grünbuch "Seehäfen und Seeverkehrsinfrastruktur" [EuKom97a] und im Weißbuch "Faire Preise für die Infrastruktur" [EuKo98] aufgezeigt. Aufgrund des Wettbewerbes in der Seehafenwirtschaft konnte dazu aber noch keine einheitliche Linie in der EU gefunden werden, jedoch beschloss das Europaparlament im Jahr 2016 das sogenannte Port Package III auf den Weg zu bringen. In diesem Maßnahmenkatalog wurden erstmals sowohl Sichtweisen der Hafen- und Terminalbetreiber, als auch der Gewerkschaften miteinbezogen. Vor allem soll hierbei die Vergabe von Lotsen-, Schlepper und Festmacherdiensten transparenter gestaltet werden, ebenso wie die Offenlegung der Gebührenstruktur der Hafenkosten [Welt16a].