Konfliktsituation
Erstellt am: 22.07.2013 | Änderungsdatum: 20.08.2013
Als "Konflikt" gilt die gleichzeitige Annäherung von Verkehrsteilnehmern (Konfliktpartnern) an eine Straßenstelle, an der sie unter Umständen zusammenstoßen könnten, z.B. das Zusammentreffen eines Fahrzeuges mit einem die Fahrbahn überschreitenden Fußgänger.
siehe "Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen" M Uko