Unfalltyp
Änderungsdatum: 22.07.2013
Der Unfalltyp bezeichnet der Verkehrsvorgang bzw. die Konfliktsituation, woraus der Unfall entstanden ist.
Unfalltyp 1: Fahrunfall (F)
Unfalltyp 2: Abbiege-Unfall (AB)
Unfalltyp 3: Einbiegen/ Kreuzen-Unfall (EK)
Unfalltyp 4: Überschreiten-Unfall (ÜS)
Unfalltyp 5: Unfall durch ruhenden Verkehr (RV)
Unfalltyp 6: Unfall im Längsverkehr (LV)
Unfalltyp 7: Sonstiger Unfall
Ob und wie Verkehrsteilnehmer kollidiert sind, also die "Unfallart", ist für die Bestimmung des Unfalltyps nicht von Bedeutung. Das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehemr, also die polizeilich festgestellte mitwirkende "Unfallursache", spielt für die Bestimmung des Unfalltyps grundsätzlich keine Rolle.
siehe "Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen" - M Uko