Wettbewerbsregulierung in der Containerlinienschifffahrt
Erstellt am: 14.04.2003 | Stand des Wissens: 06.01.2025
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Schwerpunkt bei den regulierenden Eingriffen der Politik in die Tätigkeiten der Containerlinienschifffahrt in der EU waren die kartellrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für Linienkonferenzen.
Rechtsquelle für die europäische Wettbewerbspolitik waren und sind die Artikel 81 und 82 des EG-Vertrages. Diese sehen ein generelles Kartellverbot vor. Allerdings erfolgte eine kartellrechtliche Gruppenfreistellung für Linienkonferenzen auf europäischer Ebene durch die EU-Verordnung 4056/86. Die Gruppenfreistellung für Konsortien war in der EU-Verordnung 870/95 enthalten, die durch die EU-Verordnung 823/2000 bis 2010 verlängert wurde [Haut02; EGKo09]. Seit 2010 ist die EU-Verordnung 906/2009 in Kraft, die durch die EU-Verordnung 697/2014 von ihrer ursprünglichen Geltungsdauer von 2015 bis 2020 verlängert wurde [EGKo09, EUKo14]. Trotz überschrittener Gültigkeitsdauer ist die Verordnung immer noch in Kraft.
Ein Bericht des OECD-Sekretariats zur Linienschifffahrt stellte die Berechtigung zur Sonderbehandlung für Linienkonferenzen generell in Frage und empfahl die Aufhebung aller Ausnahmen von der allgemeinen Wettbewerbspolitik im Bereich Preisbildung und Ratenverhandlung [OECD02]. Basierend darauf hat die EU-Kommission eine formelle Untersuchung zur Verordnung 4056/86 eingeleitet und nachfolgend Verordnung 4056/86, insbesondere die Gruppenfreistellung für Linienkonferenzen, mit Wirkung zum Oktober 2008 vollständig aufgehoben. Ziel war dabei, die "Beförderungskosten zu senken und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Dienste in allen Verkehrsbereichen aufrechtzuerhalten, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und insbesondere der europäischen Verkehrsnutzer zu erhöhen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Seeverkehrsunternehmen zu gefährden" [EuKom05n, S.10]. Die European Liner Affairs Association (ELAA) schlug als Alternative zum Konferenzsystem ein System des Informationsaustausches als Kern eines neuen, für notwendig erachteten Regulierungsmechanismus vor, der nicht die Preissetzung einschließt [GI05, S.198 ff.].
Ein Bericht des OECD-Sekretariats zur Linienschifffahrt stellte die Berechtigung zur Sonderbehandlung für Linienkonferenzen generell in Frage und empfahl die Aufhebung aller Ausnahmen von der allgemeinen Wettbewerbspolitik im Bereich Preisbildung und Ratenverhandlung [OECD02]. Basierend darauf hat die EU-Kommission eine formelle Untersuchung zur Verordnung 4056/86 eingeleitet und nachfolgend Verordnung 4056/86, insbesondere die Gruppenfreistellung für Linienkonferenzen, mit Wirkung zum Oktober 2008 vollständig aufgehoben. Ziel war dabei, die "Beförderungskosten zu senken und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Dienste in allen Verkehrsbereichen aufrechtzuerhalten, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und insbesondere der europäischen Verkehrsnutzer zu erhöhen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Seeverkehrsunternehmen zu gefährden" [EuKom05n, S.10]. Die European Liner Affairs Association (ELAA) schlug als Alternative zum Konferenzsystem ein System des Informationsaustausches als Kern eines neuen, für notwendig erachteten Regulierungsmechanismus vor, der nicht die Preissetzung einschließt [GI05, S.198 ff.].