Freier Marktzugang
Erstellt am: 25.04.2013 | Stand des Wissens: 18.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Wird im Rahmen eines Liberalisierungsgesetzes ein freier Marktzugang als Organisationsmodell gewählt, so ist es jedem privaten Verkehrsunternehmen möglich, auf den Markt zu treten.
Seine Preise, Linien und Frequenzen bestimmt das Verkehrsunternehmen selbstständig. Die Behörden überprüfen lediglich sicherheitsrelevante Kriterien und ob die Linien den lokalen oder regionalen staatlich subventionierten Nahverkehr tangieren. Weitergehende wettbewerbliche und staatliche Planungen, ob der Markt ein solches Angebot braucht oder ein anderes Unternehmen diesen Service bereits anbietet, werden von der Behörde nicht durchgeführt. Unter Umständen kann es notwendig sein, Fahrplanänderungen der Verkehrsbehörde zu melden, um somit den Kunden ausreichend zu informieren. Ein freier Marktzugang für den Buslinienfernverkehr besteht seit dem Jahr 1980 in Großbritannien und seit Anfang des Jahres 2013 in Deutschland.