Konzession auf Antrag
Erstellt am: 25.04.2013 | Stand des Wissens: 18.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Bei der Organisationsform der Konzession auf Antrag können sich Unternehmen bei der Verkehrsbehörde um eine Genehmigung bewerben, eine bestimmte Buslinie zu bestimmten Zeiten anbieten zu dürfen. Im Unterschied zur Konzession mit Ausschreibung erfolgt bei dieser Organisationsform die Initiative für das Verkehrsangebot von der Seite des privaten Unternehmens. Die Verkehrsbehörde prüft daraufhin die Betriebspflicht, die Linienführung, die Konzessionsdauer, die Preise und ob der Nahverkehr beeinträchtigt wird.
Das System einer Konzession auf Antrag kann mithilfe regulatorischer Maßnahmen kombiniert werden, so dass der freie Marktzugang beschränkt werden kann [VdVe09, S. 14]. Bis Ende des Jahres 2012 galt dieses Genehmigungsmodell in Deutschland. Im Rahmen dieses Modells wurden kaum neue Genehmigungen erteilt, da eine Genehmigung beispielsweise auch dann verwehrt wurde, wenn der Verkehr mit den bestehenden Verkehrsmitteln bereits befriedigend bedient werden konnte [PBefG, §13 Abs. 2]. Während im Konzessionsmodell mit Ausschreibung Exklusivkonzessionen vergeben werden, ist dies bei einer Konzession auf Antrag nicht notwendigerweise der Fall.
Das System einer Konzession auf Antrag kann mithilfe regulatorischer Maßnahmen kombiniert werden, so dass der freie Marktzugang beschränkt werden kann [VdVe09, S. 14]. Bis Ende des Jahres 2012 galt dieses Genehmigungsmodell in Deutschland. Im Rahmen dieses Modells wurden kaum neue Genehmigungen erteilt, da eine Genehmigung beispielsweise auch dann verwehrt wurde, wenn der Verkehr mit den bestehenden Verkehrsmitteln bereits befriedigend bedient werden konnte [PBefG, §13 Abs. 2]. Während im Konzessionsmodell mit Ausschreibung Exklusivkonzessionen vergeben werden, ist dies bei einer Konzession auf Antrag nicht notwendigerweise der Fall.