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Konzession mit Ausschreibung

Erstellt am: 25.04.2013 | Stand des Wissens: 18.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Die Organisationsform einer Konzession mit Ausschreibung basiert auf der Annahme, dass eine Verkehrsbehörde für die Bedienung eines Marktes verantwortlich ist und das Initiativrecht hat, den Markt zu bedienen. Danach definiert die Verkehrsbehörde den Markt und die zu erbringenden Leistungen. Im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens wird das Recht für die Bedienung des Marktes an ein privates Unternehmen versteigert [VdVe99].

Ein Konzessionsvertrag enthält unter anderem Klauseln bezüglich der Übernahme des Geschäftsrisikos, der Tarifierung, der Konzessionsdauer und der Linienführung. Das Geschäftsrisiko wird im Rahmen eines Konzessionsvertrages je nach Ausgestaltung teilweise oder komplett auf den Konzessionsnehmer übertragen [ShGw96, S. 2, S. 7]. Bei einem bruttokostenbasierten Konzessionssystem erhält die Verkehrsbehörde die gesamten Einnahmen des Betriebs und überträgt dem Unternehmen einen zuvor vereinbarten Betrag, der dessen Kosten decken soll. Die Verkehrsbehörde kauft daher die Verkehrsleistung von dem Verkehrsunternehmen ein und übernimmt das Nachfragerisiko. Das Verkehrsunternehmen trägt somit bei dieser Form der Konzession das Kostenrisiko. Bei einem nettokostenbasierten Konzessionssystem erhält das Verkehrsunternehmen die Einnahmen und trägt damit sowohl das Nachfrage- als auch das Kostenrisiko. Unter Umständen können Subventionszahlungen im Vorhinein vereinbart werden, wenn die Einnahmen nicht die Kosten decken [Pril05, S. 7f.].

Wenn im Buslinienfernverkehr ein Konzessionssystem mit Ausschreibung erfolgt, dann handelt es sich häufig um ein nicht-subventioniertes, nettokostenbasiertes Konzessionsmodell. Ein Beispiel für ein solches Modell ist das Konzessionsmodell für Buslinienfernverkehr in Spanien.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Buslinienfernverkehr (Stand des Wissens: 08.02.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?409383
Literatur
[Pril05] Prileszky, I. Directions in the economic regulation of public bus transport, veröffentlicht in Hungarian Electronic Journal of Sciences, 2005, ISBN/ISSN 1418-7108
[ShGw96] Shaw, L. N., Gwilliam, K. M., Thompson, L. S. Concessions in Transport, veröffentlicht in Discussion Paper, TWU Papers, Ausgabe/Auflage TWU-27, 1996/11
[VdVe99] Van de Velde, D. Organisational forms and entrepreneurship in public transport Part 1: classifying organisational forms, veröffentlicht in Transport Policy, Ausgabe/Auflage Volume 6, Issue 3, 1999
Glossar
Verkehrsleistung
Die Verkehrsleistung gibt Auskunft über die Inanspruchnahme von Ressourcen. Als Verkehrsleistung wird die auf eine Zeiteinheit t (zum Beispiel ein Jahr) bezogene Verkehrsarbeit definiert und als Quotient dargestellt. Die Verkehrsarbeit wird dabei als Produkt von Verkehrseinheiten (zum Beispiel Güter oder Personen) und der durch diese zurückgelegten Strecke gebildet. In der Verkehrswissenschaft sind die Einheiten Personenkilometer pro Jahr [Pkm/a] oder Tonnenkilometer pro Jahr [tkm/a] gebräuchlich.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?409429

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 00:59:52