Konzession mit Ausschreibung
Erstellt am: 25.04.2013 | Stand des Wissens: 18.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Die Organisationsform einer Konzession mit Ausschreibung basiert auf der Annahme, dass eine Verkehrsbehörde für die Bedienung eines Marktes verantwortlich ist und das Initiativrecht hat, den Markt zu bedienen. Danach definiert die Verkehrsbehörde den Markt und die zu erbringenden Leistungen. Im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens wird das Recht für die Bedienung des Marktes an ein privates Unternehmen versteigert [VdVe99].
Ein Konzessionsvertrag enthält unter anderem Klauseln bezüglich der Übernahme des Geschäftsrisikos, der Tarifierung, der Konzessionsdauer und der Linienführung. Das Geschäftsrisiko wird im Rahmen eines Konzessionsvertrages je nach Ausgestaltung teilweise oder komplett auf den Konzessionsnehmer übertragen [ShGw96, S. 2, S. 7]. Bei einem bruttokostenbasierten Konzessionssystem erhält die Verkehrsbehörde die gesamten Einnahmen des Betriebs und überträgt dem Unternehmen einen zuvor vereinbarten Betrag, der dessen Kosten decken soll. Die Verkehrsbehörde kauft daher die Verkehrsleistung von dem Verkehrsunternehmen ein und übernimmt das Nachfragerisiko. Das Verkehrsunternehmen trägt somit bei dieser Form der Konzession das Kostenrisiko. Bei einem nettokostenbasierten Konzessionssystem erhält das Verkehrsunternehmen die Einnahmen und trägt damit sowohl das Nachfrage- als auch das Kostenrisiko. Unter Umständen können Subventionszahlungen im Vorhinein vereinbart werden, wenn die Einnahmen nicht die Kosten decken [Pril05, S. 7f.].
Wenn im Buslinienfernverkehr ein Konzessionssystem mit Ausschreibung erfolgt, dann handelt es sich häufig um ein nicht-subventioniertes, nettokostenbasiertes Konzessionsmodell. Ein Beispiel für ein solches Modell ist das Konzessionsmodell für Buslinienfernverkehr in Spanien.
Ein Konzessionsvertrag enthält unter anderem Klauseln bezüglich der Übernahme des Geschäftsrisikos, der Tarifierung, der Konzessionsdauer und der Linienführung. Das Geschäftsrisiko wird im Rahmen eines Konzessionsvertrages je nach Ausgestaltung teilweise oder komplett auf den Konzessionsnehmer übertragen [ShGw96, S. 2, S. 7]. Bei einem bruttokostenbasierten Konzessionssystem erhält die Verkehrsbehörde die gesamten Einnahmen des Betriebs und überträgt dem Unternehmen einen zuvor vereinbarten Betrag, der dessen Kosten decken soll. Die Verkehrsbehörde kauft daher die Verkehrsleistung von dem Verkehrsunternehmen ein und übernimmt das Nachfragerisiko. Das Verkehrsunternehmen trägt somit bei dieser Form der Konzession das Kostenrisiko. Bei einem nettokostenbasierten Konzessionssystem erhält das Verkehrsunternehmen die Einnahmen und trägt damit sowohl das Nachfrage- als auch das Kostenrisiko. Unter Umständen können Subventionszahlungen im Vorhinein vereinbart werden, wenn die Einnahmen nicht die Kosten decken [Pril05, S. 7f.].
Wenn im Buslinienfernverkehr ein Konzessionssystem mit Ausschreibung erfolgt, dann handelt es sich häufig um ein nicht-subventioniertes, nettokostenbasiertes Konzessionsmodell. Ein Beispiel für ein solches Modell ist das Konzessionsmodell für Buslinienfernverkehr in Spanien.