Bemessung und Entwurf von Zugangsstellen zum Stadtverkehr
Erstellt am: 20.03.2013 | Stand des Wissens: 11.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Bemessung und Entwurf einer Zugangsstelle hängen grundsätzlich von den gegebenen infrastrukturellen, verkehrlichen und betrieblichen, zunehmend aber auch demografischen Faktoren ab. Detaillierte Ausführungen zu Bemessung und Entwurf von Haltestellen sind in den "Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs" [EAÖ03] dokumentiert. Ausführliche Planungshinweise für die Barrierefreiheit werden in [Stuv12] anhand detaillierter Skizzen und der Vorstellung geeigneter Praxislösungen auch mit Hilfe einer Vielzahl von anschaulichen Bildern gegeben.
Die Länge der Haltekante ist von der Fahrzeuglänge der eingesetzten Fahrzeuge abhängig und um einen Zuschlag für ungenaues Halten und eine Reserve für den Einsatz längerer Fahrzeuge für besondere Verkehrsaufgaben zu erhöhen. Bei Doppel- oder Mehrfachhaltestellen tritt noch ein Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen von mindestens jeweils 1,0 m hinzu. Busbuchten erfordern zusätzlich noch das erforderliche Maß zum sicheren Ein- und Ausfahren bei parallelem Halt.
Die Warteflächen sind für die Spitzenbelegung an wartenden Fahrgästen so zu dimensionieren, dass ein bequemes Ein- und Aussteigen und eine geringe Fahrgastwechselzeit möglich sind. Dabei sind ein Sicherheitsabstand von 0,5 m zur Fahrbahn und die nichtnutzbare Fläche durch Einbauten auszuklammern. Es wird empfohlen, einen Fahrgast-Platzbedarf von 1,5 m² nicht zu unterschreiten [EAÖ03]. Weiterhin ist auf ausreichend große Bewegungsräume zu achten, die Rollstuhl- und Rollator-Nutzern eine 180°-Wendung ermöglichen.
Die Reststufe und der horizontale Restspalt zwischen Fahrzeugfußboden und Haltestellenbord sollten 5 cm nicht übersteigen. Durch das Überstreichen des Bordes beim Anfahren der Haltestelle mit Bussen oder durch fahrzeug- und bautechnische Toleranzwerte bei Bahnen können diese Werte in der Praxis nicht immer eingehalten werden. Dann ist zusätzlich eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe erforderlich. Eleganter im Sinne eines Designs für Alle ist jedoch, das parallele Anfahren für Busse baulich und verkehrsorganisatorisch sicherzustellen und tolerable Verschleißgrenzen bei Bahnen festzusetzen und einzuhalten.
Die Anzahl der erforderlichen Halteplätze ist anhand des Fahrplans und des erforderlichen Zeitbedarfs für den Halt zu ermitteln. Dafür sind neben den Fahrgastwechselzeiten auch technisch bedingte Zeitanteile (Türöffnung und Schließung) und Zeitelemente für Tätigkeiten des Fahrers (Fahrkartenverkauf) zu beachten. Dabei werden auch statistische Auswertungen von Fahrplanabweichungen einbezogen. Im Allgemeinen betragen die Haltezeiten zwischen 15 und 30 s. Bei einer Fahrplandichte von weniger als 5 min und bei störanfälligem Betrieb sollte ein zweiter Halteplatz erwogen werden [EAÖ03].