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Zugangsstellen zum Stadtverkehr

Erstellt am: 20.03.2013 | Stand des Wissens: 11.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Zugangsstellen zum Stadtverkehr können sehr unterschiedlich ausgeführt werden. Die Möglichkeiten reichen von einfachen Bus- oder Straßenbahnhaltestellen über komfortable Anlagen für moderne Stadtbussysteme oder Stadtbahnen bis hin zu U- und S-Bahnstationen in mehreren Ebenen. Allen gemeinsam ist, dass sie einerseits Stadtbild und Stadtgestalt prägen und andererseits Eingangstor zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der Städte sind. Zugangsstellen zum Stadtverkehr müssen teilweise großen Fahrgastströmen gerecht werden und dürfen auch bei häufiger Fahrzeugfolge den übrigen Verkehr nur minimal behindern. Dabei sind die Möglichkeiten für die Standortwahl meist durch städtebauliche, verkehrstechnische oder betriebliche Restriktionen eingeschränkt, so dass in der Regel Kompromisse zwischen allen Akteuren gefunden werden müssen.
In größeren Städten treten die Anforderungen von Großveranstaltungen hinzu, weil kurzfristige Anpassungen der Haltestelleninfrastruktur im Allgemeinen kaum möglich sind.
In urbanen Regionen werden für eine mehrstufige differenzierte Verkehrserschließung verschiedene Verkehrssysteme wie Bus, Straßenbahn, U-, S- und Regionalbahn eingesetzt. Die Verknüpfung dieser Systeme zwecks Umstieg durch den Fahrgast erfolgt an Übergangs- oder Verknüpfungsstellen. Bei der Anlage von Verknüpfungsstellen ist besonderes Augenmerk auf die Gestaltung kurzer und übersichtlicher Wege, auf die Kapazität der Warteflächen [EAÖ03], eine angenehme Warteatmosphäre [Wete07] und auf Barrierefreiheit zu legen, insbesondere bei einer Verknüpfung von Verkehrsmitteln mit unterschiedlichem Höhenniveau [Stuv12].
Der optimale Abstand zwischen zwei Zugangsstellen ist von vielen Faktoren abhängig und muss im Zusammenhang mit dem Gesamtsystem betrachtet werden. So wird häufig ein geringer Haltestellenabstand als Zeichen einer sehr guten Erschließung durch den ÖPNV verstanden. Allerdings erhöht sich mit jedem zusätzlichen Halt die Reisezeit, wodurch zum einen die Attraktivität des Verkehrsmittels sinken und zum anderen der wirtschaftliche Aufwand steigen kann.  Die Berechnung optimaler Abstände mit Hilfe von Nachfrageelastizitäten in [Schäff01] wies nach, dass große Haltestellenabstände weniger kritisch zu bewerten sind als kleine. Richtwerte für mittlere Haltestellenabstände sind laut [KoFie97]:

Stadtbus in Klein- und Mittelstädten:                          150 m  bis     250 m
Bus, Straßenbahn in Mittel- und Großstädten:           250 m  bis     600 m
U-Bahn:                                                                           400 m  bis  1.500 m
S-Bahn:                                                                           600 m  bis  2.500 m
Der einmalige und laufende Aufwand für das barrierefreie Gestalten ist bei Zugangsstellen an der Oberfläche am geringsten. Das trifft auf alle bekannten Haltestellenformen zu. Zugangsstellen in Tief- und Hochlage erfordern dagegen in der Regel Aufzüge und Rampen.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Zugangsstellen und -wege zum ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?409212
Literatur
[EAÖ03] Wörner, Wolfgang Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs - EAÖ, Ausgabe/Auflage 2003, FGSV-Verlag / Köln, 2003
[KoFie97] Diverse Verkehrswesen in der kommunalen Praxis, Band I, Planung - Bau - Betrieb, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin, 1997
[Schäff01] Schäffeler, Ulrich Oft zu geringe Abstände: Haltestellen im ÖV , veröffentlicht in Der Nahverkehr, alba Verlag Düsseldorf, 2001/03
[Stuv12] Boenke, Dirk Dr.-Ing., Girnau, Günter Prof. Dr.-Ing. Dr. Ing. E. h., u.a. Barrierefreier ÖPNV in Deutschland, Ausgabe/Auflage 2., vollständig überarb. und erw. Aufl., Düsseldorf / Alba Fachverlag, 2012/08, ISBN/ISSN 978-3-87094-4
[Wete07] Han Van de Wetering Ausgestaltung von multimodalen Umsteigepunkten
Abschlussbericht, 2007/06/29
Glossar
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?408304

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 01:07:08