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Schifffahrtswege im Kontext von Offshore-Windparks

Erstellt am: 04.03.2013 | Stand des Wissens: 30.06.2023
Synthesebericht gehört zu:

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wurde mit der Raumordnung der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) beauftragt. Die Raumordnung des Meeresgebietes jenseits von 12 Seemeilen ist notwendig, weil hier diverse Interessensgemeinschaften agieren und gemeinsam sicher koexistieren sollen. Zu den Gemeinschaften zählen neben Schifffahrt, Fischfang und Tieren auch Betreiber von Offshore-Windparks [Nolt10].
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist ebenso für die Genehmigung von Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee zuständig. In den Genehmigungsbescheiden  (zum Beispiel von BARD Offshore 1 [BSH07b], Borkum Riffgrund 2 [BSH11b]) sind folgende Anforderungen an Offshore-Windparks enthalten, die einen reibungslosen und möglichst gefahrenfreien Seeverkehr sicherstellen sollen:
Offshore-Windanlagen müssen stets mit den geltenden technischen Mindeststandards ausgestattet sein, mit dem die Sicherheit des Schiffsverkehrs gewährleistet werden kann.
Die Sichtbarkeit von Schifffahrtszeichen und deren Befeuerung darf nicht verdeckt / eingeschränkt werden.
An den Eckpositionen eines Windparks sollen Sonar-Transponder installiert werden. Ebenso müssen die Ecken der Parks mit Automatischen Identifikationssystem-Kennzeichnungen (AIS) versehen werden. Das bedeutet, dass ein Transponder an der Ecke des Windparks die Position sendet und somit Schiffe auf den Park hinweist. Grenzt ein weiteres Vorhaben unmittelbar an den Windpark und ist Schifffahrt unmöglich bzw. wegen Sicherheitszonen unzulässig, dann muss eine koordinierte AIS-Kennzeichnung der beiden Windparks erfolgen, um die Seeschifffahrt auf die Sachlage aufmerksam zu machen.
Es müssen Vorrichtungen vorhanden sein, die es in Seenot geratenen Personen ermöglichen, sich auf eine Offshore-Windanlage zu retten und von dort ein Notsignal abzusetzen.
Während der Bauphase muss zur Sicherung der Baustelle ein Verkehrssicherungsfahrzeug eingesetzt werden, dass mit AIS und geeignetem nautischen Personal ausgestattet ist. Das Sicherungsfahrzeug soll Radar und AIS überwachen. Bei Bedarf können vorbeifahrende Schiffe auf eine sichere Passiermöglichkeit hingewiesen werden.
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Einfluss von Windenergieanlagen auf Flugbetrieb und Seeschifffahrt (Stand des Wissens: 30.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?406585
Literatur
[BSH07b] Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) (Hrsg.) Genehmigungsbescheid, 2007/04/11
[BSH11b] Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) (Hrsg.) Genehmigungsbescheid, 2011
[Nolt10] Nolte, Nico Nutzungsansprüche und Raumordnung auf dem Meer, veröffentlicht in Maritime Journal, Ausgabe/Auflage 9/2010, 2010
Weiterführende Literatur
[BSH12b] Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) (Hrsg.) Raumordnung in der AWZ, 2012
Glossar
AIS Automatic Identification System See- und Binnenschifffahrt-Funksystem, das durch den automatischen Austausch eines standardisierten Datensatzes die Sicherheit des Schiffsverkehrs verbessert. Berufsschiffe über 300 BRZ in internationaler Fahrt bzw. über 500 BRZ in nationaler Fahrt sind verpflichtet, einen AIS-Transponder zu betreiben. Aeronautical Information Service Dieser Luftfahrtinformationsdienst ist eine zentrale Informations- und Beratungsstelle für Flugbesatzungen und Flugbetriebsunternehmen. AIS befasst sich unter anderem mit der Beschaffung, Aufbereitung und Bekanntmachung von relevanten Daten (Dynamic/Static Data) wie Luftraumeinschränkungen, Wetter, NOTAM, Überflugs-, Landebewilligungen usw. Diese Informationen sind für die sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen notwendig.
Radar Radio Detecting and Ranging Dieses elektromagnetische Ortungsverfahren beruht auf dem Prinzip des Echos. Man unterscheidet zwischen Primär- und Sekundärradar.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?406290

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 22:36:06