Schifffahrtswege im Kontext von Offshore-Windparks
Erstellt am: 04.03.2013 | Stand des Wissens: 30.06.2023
Synthesebericht gehört zu:
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wurde mit der Raumordnung der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) beauftragt. Die Raumordnung des Meeresgebietes jenseits von 12 Seemeilen ist notwendig, weil hier diverse Interessensgemeinschaften agieren und gemeinsam sicher koexistieren sollen. Zu den Gemeinschaften zählen neben Schifffahrt, Fischfang und Tieren auch Betreiber von Offshore-Windparks [Nolt10].
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist ebenso für die Genehmigung von Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee zuständig. In den Genehmigungsbescheiden (zum Beispiel von BARD Offshore 1 [BSH07b], Borkum Riffgrund 2 [BSH11b]) sind folgende Anforderungen an Offshore-Windparks enthalten, die einen reibungslosen und möglichst gefahrenfreien Seeverkehr sicherstellen sollen:
Offshore-Windanlagen müssen stets mit den geltenden technischen Mindeststandards ausgestattet sein, mit dem die Sicherheit des Schiffsverkehrs gewährleistet werden kann.
Die Sichtbarkeit von Schifffahrtszeichen und deren Befeuerung darf nicht verdeckt / eingeschränkt werden.
An den Eckpositionen eines Windparks sollen Sonar-Transponder installiert werden. Ebenso müssen die Ecken der Parks mit Automatischen Identifikationssystem-Kennzeichnungen (AIS) versehen werden. Das bedeutet, dass ein Transponder an der Ecke des Windparks die Position sendet und somit Schiffe auf den Park hinweist. Grenzt ein weiteres Vorhaben unmittelbar an den Windpark und ist Schifffahrt unmöglich bzw. wegen Sicherheitszonen unzulässig, dann muss eine koordinierte AIS-Kennzeichnung der beiden Windparks erfolgen, um die Seeschifffahrt auf die Sachlage aufmerksam zu machen.
Es müssen Vorrichtungen vorhanden sein, die es in Seenot geratenen Personen ermöglichen, sich auf eine Offshore-Windanlage zu retten und von dort ein Notsignal abzusetzen.
Während der Bauphase muss zur Sicherung der Baustelle ein Verkehrssicherungsfahrzeug eingesetzt werden, dass mit AIS und geeignetem nautischen Personal ausgestattet ist. Das Sicherungsfahrzeug soll Radar und AIS überwachen. Bei Bedarf können vorbeifahrende Schiffe auf eine sichere Passiermöglichkeit hingewiesen werden.