Verminderung spezieller Zugangshemmnisse
Erstellt am: 27.02.2013 | Stand des Wissens: 11.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Für verschiedene Nutzergruppen reichen die allgemeinen Informationen über das Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nicht aus. Sie benötigen gezielte Informationen oder persönliche Hilfe zur Verminderung spezieller Zugangshemmnisse. Immer häufiger werden von Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Aufgabenträgern verschiedene zielgruppenorientierte Angebote unterbreitet. Angeführt seien Kinder, Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind Detailinformationen über Art und Umfang vorhandener Hindernisse und Schwierigkeiten auf der gesamten Reisekette erforderlich, um vorab selbst entscheiden zu können, ob sie eine Route trotz Erschwernissen entsprechend ihrer Einschränkung bewältigen können [Stuv12].
Wesentliche Informationen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste bieten meist die Internetseiten der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Fahrgäste des Zweckverbandes Verbund Bremen/Niedersachsen (VBN) können sich dort beispielsweise ganz gezielt über die Ausstattung aller Bahnhöfe und deren Umgebung über sogenannte Stationssteckbriefe informieren. Dort wird ausgehend vom Bahnsteig und den Bahnsteigzuwegungen mit Hilfe von Plänen, Fotos und Luftbildaufnahmen sowie Informationstabellen detailliert über die Ausstattung mit Automaten, Aufzügen, Fahrgastunterständen etc. informiert [BauKe09]. Wesentliche Details sind lagegenau dargestellt. Grundsätzlich erscheinen zu jeder Station folgende Inhalte:
- Allgemeine Informationen
- Bahnsteige
- Empfangsgebäude
- Vorplatz und Bahnhofsumfeld
- Verknüpfungen zum ÖPNV oder zum ruhenden Verkehr (Parkplätze, Fahrradabstellanlagen)
Gedruckte Faltblätter und Broschüren wie zum Beispiel das Haltestellenverzeichnis für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) [DVB20] liefern zusammengefasst wichtige und detaillierte Hinweise. Damit kann in Verkaufs- und Servicestellen auf diese Angebote aufmerksam gemacht werden und die Nutzer können für sie relevante Informationen in einer kompakten Form ständig verfügbar bei sich tragen [Stuv12].
Weiterhin gibt es auch Stadtführer und -pläne, die von den Gemeinden oder Behindertenorganisationen für bestimmte Zielgruppen herausgegeben werden und Detailinformationen über den ÖPNV-Zugang enthalten.
Sensorisch beeinträchtigte Menschen sollten durch das 2-Sinne-Prinzips berücksichtigt werden. Die Bedeutung von ertastbaren, taktilen Fahrplaninformationen für Sehbehinderte nimmt jedoch aufgrund der inzwischen nutzbaren technischen Hilfsmittel, wie Smartphones mit Sprachausgabe, ab [Stuv12].
Schließlich bieten viele Verkehrsunternehmen Begleitdienste für ältere Menschen und behinderte oder mobilitätsbeeinträchtigte Personen an. Diese Kunden werden auf Wunsch von der Haustür bis zum Ziel und zurück durch geschultes Personal begleitet und beispielsweise bei der Bedienung von Fahrausweisautomaten sowie beim Ein- und Aussteigen unterstützt. Außer den Ticketkosten treten in der Regel dabei für den Fahrgast keine weiteren Kosten auf. Auch Körperschaften oder Landkreise können diesen Service anbieten. So ist auf Initiative des Kreises Unna ein Gemeinschaftsprojekt unter den Namen "VKU Tandem" von der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU), der ARGE Kreis Unna und vom Kreis selbst entwickelt und auch finanziert worden, bei dem ehemals Langzeitarbeitslose die bedürftigen Fahrgäste bei der Nutzung des ÖPNV begleiten [Unna13].