Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz)
Erstellt am: 27.02.2013 | Stand des Wissens: 15.09.2014
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Zitiert als: | [StromEinspG] | |
Art: | Gesetz | |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Bundestag | |
Datum des Inkrafttretens: | 1990/12 |
Das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz, kurz Stromeinspeisungsgesetz, regelte von 1990 bis 2000 die Abnahme- sowie Vergütungspflicht für Stromversorger, wenn die elektrische Energie aus erneuerbaren Prozessen erzielt wurde.
Am 1.4.2000 wurde das Stromeinspeisungsgesetz vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst, das wesentliche Regelungen des Stromeinspeisungsgesetzes übernahm. Das Stromeinspeisungsgesetz wird als Vorläufer des EEG bezeichnet.
Am 1.4.2000 wurde das Stromeinspeisungsgesetz vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst, das wesentliche Regelungen des Stromeinspeisungsgesetzes übernahm. Das Stromeinspeisungsgesetz wird als Vorläufer des EEG bezeichnet.