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Definition für erhöhte Schallschutzanforderungen für Hubschrauber auf der Basis der Lärmzertifikation und Erarbeitung von Schutzkriterien für lärmsensible Zeiten

Erstellt am: 10.04.2003
Autoren:   Heller, H., Dr.-Ing.
Schultz, K.-J., Dr-Ing.
Erscheinungsjahr / -datum:   2001/10
Herausgeber:   DLR - Institut für Aerodynamik und Strömungstechnik (AS)
Verlag / Ort:   DLR / Braunschweig
Zitiert als:   [BMVBW01s]
Art der Veröffentlichung:   Projektbericht
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:   DLR IB 129-2001/20
Review
Erstellt am: 29.07.2003 | Stand des Wissens: 26.03.2010
 
Ziel / Zweck
Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Landeplatz-Lärmschutzverordnung für Hubschrauber zu erlassen. Zielsetzung des Vorhabens ist die Erarbeitung von Grundlagen für eine Definition erhöhter Schallschutzanforderungen auf der Basis der Lärmzertifikation und die Formulierung von Schutzkriterien für lärmsensible Zeiten.

Methodik und Durchführung
  • Literaturauswertung
  • Modellentwicklung
  • Datenanalyse
  • Fallstudie
  • Theoretisch-konzeptionelle Arbeit
Mittels eines Modells werden die Unterschiede zwischen den heute gültigen und den im Rahmen der ICAO diskutierten zukünftigen Grenzwerten errechnet. Dabei werden die unterschiedlichen Flugprozeduren (Start, Landung, Überflug) und deren Auswirkungen auf die Lärmwerte im Detail betrachtet. Unterschiedliche Vorschläge für erhöhte Schallschutzforderungen werden auf Basis einer statistischen Analyse des Hubschrauberbestandes in Deutschland diskutiert und deren Auswirkungen auf den Flugbetrieb diskutiert. Die Autoren präsentieren mehrere Formulierungsvorschläge für eine Landeplatzlärmschutzverordnung für Hubschrauber.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Anhand statistischer Betrachtungen der lärmzertifizierten Hubschrauberflotte in der Bundesrepublik wird vorgeschlagen, dass Hubschrauber, die vor einem bestimmten Stichtag gebaut wurden, erhöhten Schallschutzanforderungen automatisch entsprechen sollen, wenn sie die geltenden (LSL) Lärmstörpegel bzw. Lärmexpositionspegel um bestimmte Pegelwerte unterschreiten. Für Hubschrauber, die entsprechend Kapitel-VIII des ICAO-Annex 16 zugelassen worden sind, werden hierzu zwei Möglichkeiten diskutiert:

  • Unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung des Landeanflugs und des Start-/Steigflugs für einen Hubschrauberlandeplatz sollen Kapitel-VIII-Hubschrauber dann den erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen, wenn sie die geltenden (LSL) Lärmstörpegel (Effective Perceived Noise Level, EPNL) für die Startprozedur um mindestens 2,5 EPNdB und für die Landeanflugprozedur um mindestens 2,0 EPNdB unterschreiten. Die Überflugprozedur bleibt unberücksichtigt.
  • Unter der Annahme, dass im Bereich eines Hubschrauberlandeplatzes auch der sog. Überflug (in der Definition der LSL) gleichbedeutend mit Landeanflug und Start-/Steigflug ist, dann können andererseits alle drei Lärmzertifikationsprüfprozeduren - Start, Überflug und Landeanflug - bei der Definition der erhöhten Schallschutzanforderungen berücksichtigt werden und zwar kumulativ. Demzufolge soll gelten, dass Kapitel-VIII-Hubschrauber dann den erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen, wenn sie die geltenden (LSL) Lärmstörpegel (Effective Perceived Noise Level, EPNL) kumulativ um 6,5 dB (Szenario I) oder kumulativ um 8 dB (Szenario II) unterschreiten.
Kapitel XI-Hubschrauber sollen erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen, wenn sie beim Start den in der LSL festgelegten Überflug-Schallexpositionspegel (Sound Exposure Level, SEL) um mindestens 2,0 db(A), beim Landeanflug um mindestens 3,5 dB(A) unterschreiten.

Drei alternative Formulierungsvorschläge einer Landeplatzlärmschutzverordnung für Hubschrauber stellen die Autoren in Anhang C des Forschungsberichtes vor. In diesem Zusammenhang werden auch die in der Bundesrepublik operierenden Rettungshubschrauber aufgelistet und deren Erfüllung oder Nichterfüllung einer solchen Verordnung überprüft (Anhang B). Weiterhin wird eine Reihe von Möglichkeiten diskutiert, wie durch bestimmte vorgeschriebene Flugprozeduren ein erhöhter Lärmschutz erreicht werden kann. Anhand von aeroakustischen Windkanalversuchsdaten an Rotorsystemen werden - speziell für den Landeanflug - Flugverfahren mit nicht-konstanten Fluggeschwindigkeiten und Sinkwinkeln erarbeitet, die zum einen gegenüber dem geltenden "starren" Lärmzertifikationsanflugverfahren kleineren Lärmkontur (Foot Print) und damit zu einer geringeren Belästigung der Bevölkerung führen. Hierbei werden weiterhin Aspekte der gezielten Geschwindigkeitsverzögerung betrachtet. Abschließend werden die heutigen technischen Möglichkeiten zur Minderung des Hubschrauberlärms durch Maßnahmen an Rotorsystem bzw. durch operationelle Maßnahmen erörtert (Anhang A).

Einordnung in die Forschung / Relevanz für die Politikberatung
Die Arbeit liefert wichtige fachliche Grundlagen für den Willensbildungsprozess zum Erlass einer Landeplatzlärmschutzverordnung für Hubschrauber. Bedeutsam ist dabei die intensive Berücksichtigung der technischen und flugbetrieblichen Realisierbarkeit der diskutierten Handlungsalternativen.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?40533

Gedruckt am Sonntag, 23. Februar 2025 11:42:13