Zugangsstellen und -wege zum ÖPNV
Erstellt am: 05.02.2013 | Stand des Wissens: 09.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ist ein für jeden leicht nutzbarer ÖPNV unverzichtbar - ein ÖPNV für Alle, der nach dem Grundsatz "Design für Alle" [UNBRK] gestaltet ist. Das gilt in Stadt und Region gleichermaßen. Ein so gegebenes Mobilitätsangebot für Alle erfordert einen einfachen Zugang für Alle und schließt insbesondere ein, einen barriefreien Zugang für benachteiligte Bevölkerungsgruppen bereitzustellen [PBefG].
Der Zugang zum ÖPNV erfolgt in der Regel an definierten Stellen, den Zugangsstellen. Diese sind Schnittstellen im doppelten Sinn, zum einen zwischen den beteiligten Verkehrssystemen - und somit Bestandteil mindestens zweier Verkehrsnetze mit ihren spezifischen Anforderungen - und zum anderen zwischen dem eher technischen System ÖPNV und seinen Kunden, den Menschen. Traditionell werden die Zugangsstellen bei den einzelnen Verkehrsmitteln unterschiedlich bezeichnet, wenngleich sie grundsätzlich die gleiche Funktion haben.
Zugangsstellen für Busse [BOKraftb] und Straßenbahnen [BOStrab] werden Haltestellen genannt. Busse dürfen Fahrgäste auch außerhalb von Haltestellen absetzen [Rein99], sofern dies nach STVO zulässig ist. Bei Stadt- oder U-Bahnen wiederum wird häufig von Stationen gesprochen. Eisenbahnen - im ÖPNV meist S- oder Regionalbahnen - nutzen Bahnhöfe oder Haltepunkte [EBO] und im ÖPNV eingesetzte Fähren Anlegestellen [FäV].
Viele Wege erfordern ein Wechseln des Fahrzeuges oder des Verkehrsmittels, also ein Umsteigen. Dann dienen Zugangsstellen auch als Verknüpfungspunkte, häufig auch als Übergangsstellen bezeichnet.
Busse untereinander werden häufig an Busbahnhöfen, Straßenbahnen untereinander oder mit Bussen an Zentralhaltestellen verknüpft. Bahnhöfe dienen in der Regel sowohl dem Verbinden von Zügen untereinander als auch mit allen übrigen Verkehrsmitteln.
An Zugangsstellen werden verschiedene Anforderungen gestellt. Insbesondere sollte jede von ihnen in jedem Verkehrssystem, zu dem sie als Schnittstelle fungiert, so gelegen sein, dass sie von Fahrgästen und Fahrzeugen auf kurzen Wegen sicher erreicht und verlassen werden kann. Zugangsstellen müssen zudem den Fahrgästen eine hohe Sicherheit, Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit bieten. Sie dienen nicht nur als Zugang zum ÖPNV-System, sondern auch als Visitenkarte des öffentlichen Verkehrs. Nicht nur die Kunden passieren als Ein- und Aussteiger, als Umsteiger oder Durchfahrer mehrere Zugangsstellen, sondern auch die Nichtkunden. Letztere sollten durch eine ansprechende Gestaltung der Anlagen für den ÖPNV geworben werden.
Die erforderlichen Entscheidungen bei Anlage oder Änderung von Zugangsstellen sind in der Regel auf örtlicher oder regionaler Ebene zu treffen [Stuv12]. Deshalb werden einmalige und laufende Aufgaben vor Ort gesondert behandelt. Diese schließen angesichts wachsender Bedeutung gepaart mit hoher Verantwortung auch Großveranstaltungen ein.
Zum Zugang gehören auch Informationen über den ÖPNV, insbesondere über seine Beförderungsangebote und -preise. Diese können klassisch durch Personen, Hefte, Flyer oder Aushänge - etwa zu Liniennetz, Fahrplan und Tarif - oder alternativ über elektronische Auskunftssysteme oder soziale Netzwerke und damit zunehmend unabhängig von der eigentlichen Fahrt erfolgen. Für die - potenziellen - Nutzer ergeben sich damit verschiedene Zugangswege zum ÖPNV, auf die sie in Abhängigkeit von ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen zurückgreifen können.