Unfälle unter Beteiligung des Güterkraftverkehrs
Erstellt am: 08.04.2003 | Stand des Wissens: 25.06.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Im Jahr 2020 gab es knapp 420 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden unter Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei waren 24.730 Fahrende von Güterkraftfahrzeugen beteiligt, in rund 59,8 Prozent der Fälle waren diese sogar die Hauptverursachenden. Die Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen an Unfällen mit Personenschaden relativ zum Fahrzeugbestand hat sich von den Jahren 1995 bis 2019 um 49,7 Prozent reduziert. Von je 10.000 Güterkraftfahrzeugen waren im Jahr 2020 62 Fahrzeuge an Unfällen beteiligt, im Jahr 1995 waren es dagegen noch 153 [Dest22b].
Der Höchstwert der Unfälle mit Personenschaden unter Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen wurde im Jahr 1999 mit 45.482 Unfällen erreicht (siehe Abbildung 1). Seitdem nimmt die Anzahl tendenziell ab. Auch im Jahr 2020 sank die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden, an denen mindestens ein Güterkraftfahrzeug beteiligt war, leicht im Vergleich zum Vorjahr [Dest22s].
Der Höchstwert der Unfälle mit Personenschaden unter Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen wurde im Jahr 1999 mit 45.482 Unfällen erreicht (siehe Abbildung 1). Seitdem nimmt die Anzahl tendenziell ab. Auch im Jahr 2020 sank die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden, an denen mindestens ein Güterkraftfahrzeug beteiligt war, leicht im Vergleich zum Vorjahr [Dest22s].
![Abb. 1: Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden unter Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen, eigene Darstellung nach [Eintrag-Id:549631] Strassenverkehrsunfaelle mit Personenschaden unter Beteiligung von Gueterkraftfahrzeugen.jpg](/servlet/is/39840/Strassenverkehrsunfaelle%20mit%20Personenschaden%20unter%20Beteiligung%20von%20Gueterkraftfahrzeugen.jpg)
In Abbildung 2 ist die Anzahl der bei Unfällen mit Personenschaden beteiligten Fahrenden von Güterkraftfahrzeugen nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges dargestellt.
![Abb. 2: Beteiligte Fahrer von Güterkraftfahrzeugen an Unfällen mit Personenschaden [Eintrag-Id:549631] Beteiligte Fahrer von Gueterkraftfahrzeugen an Unfaellen mit Personenschaden.png](/servlet/is/39840/Beteiligte%20Fahrer%20von%20Gueterkraftfahrzeugen%20an%20Unfaellen%20mit%20Personenschaden.png)
Bei der Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen sowie bei Sattelzugmaschinen war bis etwa zur Jahrtausendwende eine Zunahme bei der Anzahl der an Unfällen beteiligten Fahrenden zu beobachten. Dies ist jedoch vor allem durch eine im selben Zeitraum angestiegene Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge beider Gewichtsklassen zu erklären [Destatis17d]. Bei Betrachtung der Anzahl beteiligter Fahrenden an Unfällen in Relation zu der Anzahl der Fahrzeuge der spezifischen Fahrzeugarten wird deutlich, dass von allen Gewichtsklassen in etwa die selbe Gefahr ausgeht. So fallen knapp 48 Prozent aller Güterkraftfahrzeuge in die Kategorie bis einschließlich 3,5 Tonnen, was die zunächst hoch erscheinende Anzahl der Unfälle mit Personenschaden dieser Fahrzeugart relativiert [Dest22b].
Die Unfallfolgen sind aufgrund der Größe und Masse der Lkw für die anderen Unfallbeteiligten in der Regel deutlich schwerer als für die Güterkraftfahrzeugführenden selbst. Das Risiko, bei einem Lkw-Unfall getötet zu werden, ist für Unfallbeteiligte mehr als viermal so hoch wie für die Insassen eines Güterkraftfahrzeuges. Im Jahr 2020 sind bei Unfällen mit Lkw insgesamt 29.882 Menschen verunglückt [Dest22b]. Davon waren knapp 20 Prozent Insassen der Güterkraftfahrzeuge und etwa 80 Prozent andere Verkehrsteilnehmer. Im Jahr 2020 fanden mit 60 Prozent die meisten Zusammenstöße mit Pkw statt, 16,8 Prozent kollidierten mit Fahrrädern und sieben Prozent mit Fußgängern. Als häufigstes Fehlverhalten, das zu einem Unfall führt, gelten das nicht Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung sowie Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren [Dest22b]. Im Jahr 2020 verunglückten 616 Menschen tödlich bei Unfällen mit Güterkraftfahrzeugen [Dest22b; Dest20g].