Infrastrukturschäden durch den Straßengüterverkehr
Erstellt am: 08.04.2003 | Stand des Wissens: 25.06.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Eine wachsende Bedeutung kommt den durch den Schwerlastverkehr bedingten Bauschäden in Städten zu. Von Fahrzeugen emittierte Schwingungen können zu starken Schäden an Straßen (Abnutzung von Straßendecken und Bildung von Spurrillen) und Gebäuden (Risse oder abfallende Putzflächen) führen. Zudem klagen die städtischen Bauverwaltungen über Schäden an der Kanalisation. Die zum Teil noch gemauerten Gewölbe halten der steigenden Belastung nicht stand und müssen aufwändig und kostenintensiv saniert oder ersetzt werden [Strau97].
Besonders starke Auswirkungen haben die von schweren Lkw ausgehenden Schwingungen. Diese gelten als Hauptverursacher für eine beschleunigte Abnutzung von Fahrbahndecken, denn die Straßenabnutzung steigt mit der vierten Potenz der Achslast. Ein Lastwagen mit 10 Tonnen Achslast beansprucht die Verkehrswege damit pro Entfernungseinheit 160.000-mal stärker als ein Pkw mit einer Achslast von 0,5 Tonnen [EcWi00]. Damit ist der Lkw-Verkehr der entscheidende Faktor für die Beanspruchung des Straßenkörpers. Ohne diesen Faktor würden Straßen eher durch Umwelteinflüsse als durch Verkehr beansprucht werden. Der Pkw spielt nur eine untergeordnete Rolle. Wachsender Lkw-Verkehr führt deshalb zu einem überproportionalen Anstieg von Straßenschäden. Gleiches gilt für die Erhöhung zulässiger Achslasten. In beiden Fällen müssen bei Neubau- und Erneuerungsmaßnahmen aufwendigere und deshalb teurere Straßenaufbauten verwendet werden [ElSt02b].
Dies führt zu erheblichen Kosten für Bund, Länder und Kommunen. So sind von den 38,7 Milliarden Euro, die dem Bundesverkehrsministerium in Jahr 2023 zur Verfügung stehen sollen, die meisten Ausgaben dem Bereich der Bundesfernstraßen mit circa 12,8 Milliarden Euro zuzuordnen. Mit knapp 11,4 Milliarden Euro ist der Großteil dieser Ausgaben für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Fernstraßen vorgesehen [DVZ23]. Auch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 legt seinen Schwerpunkt auf den Erhalt von Verkehrswegen. So werden in dem Zeitraum von 2016 bis 2030 voraussichtlich 69 Prozent (141,6 Milliarden Euro) von dem 269,6 Milliarden schweren Gesamtvolumen des BVWP alleinig für den Erhalt von Verkehrswegen (Straße, Schiene, Wasserstraße) benötigt. Von den 132,8 Milliarden Euro, die für die Straße vorgesehen sind, werden 67 Milliarden Euro für Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen veranschlagt [BMVI16d, S.14].
In Anlehnung an das europäische Recht wurde das zulässige Gesamtgewicht für Sattelkraftfahrzeuge des kombinierten Verkehrs im Sinne der Richtlinie 92/106/EWG des Europäischen Rates vom Dezember 1992 von 40 Tonnen auf 44 Tonnen erhöht [StVZO]. Nach einem fünfjährigen Feldversuch trat am 01.01.2017 eine Änderungsverordnung zur Einführung eines streckenbezogenen Regelbetriebs für Lang-Lkw in Kraft. Jedoch dürfen auch die Lang-Lkw die 40 Tonnen Gewicht, beziehungsweise 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr, nicht überschreiten [BMVI21v]. Laut des Abschlussberichts des Lang-Lkw-Feldversuchs kommt es durch die Einführung des Regelbetriebs für Lang-Lkw zu keiner Mehrbelastung der Infrastruktur. Auch eine zusätzliche Belastung durch die Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße soll laut dem Abschlussbericht nicht eintreten [BASt16]. Kritiker befürchten jedoch eine Verlagerung von der Schiene auf die Straße durch den Lang-Lkw, welche eine Mehrbelastung der Infrastruktur zur Folge hätte. So beruft sich die Allianz pro Schiene in einer Stellungnahme zu dem Abschlussbericht des Lang-Lkw Feldversuchs auf eine Studie der Technischen Hochschule Wildau und der Technischen Universität Berlin. Danach würden, angelockt von den Einsparungen, etwa 7,6 Prozent des Schienengüterverkehrs auf die Straße verlagert. Das entspricht den Berechnungen zufolge etwa 7.000 zusätzlichen Lkw-Fahrten pro Tag [ApS16].
Besonders starke Auswirkungen haben die von schweren Lkw ausgehenden Schwingungen. Diese gelten als Hauptverursacher für eine beschleunigte Abnutzung von Fahrbahndecken, denn die Straßenabnutzung steigt mit der vierten Potenz der Achslast. Ein Lastwagen mit 10 Tonnen Achslast beansprucht die Verkehrswege damit pro Entfernungseinheit 160.000-mal stärker als ein Pkw mit einer Achslast von 0,5 Tonnen [EcWi00]. Damit ist der Lkw-Verkehr der entscheidende Faktor für die Beanspruchung des Straßenkörpers. Ohne diesen Faktor würden Straßen eher durch Umwelteinflüsse als durch Verkehr beansprucht werden. Der Pkw spielt nur eine untergeordnete Rolle. Wachsender Lkw-Verkehr führt deshalb zu einem überproportionalen Anstieg von Straßenschäden. Gleiches gilt für die Erhöhung zulässiger Achslasten. In beiden Fällen müssen bei Neubau- und Erneuerungsmaßnahmen aufwendigere und deshalb teurere Straßenaufbauten verwendet werden [ElSt02b].
Dies führt zu erheblichen Kosten für Bund, Länder und Kommunen. So sind von den 38,7 Milliarden Euro, die dem Bundesverkehrsministerium in Jahr 2023 zur Verfügung stehen sollen, die meisten Ausgaben dem Bereich der Bundesfernstraßen mit circa 12,8 Milliarden Euro zuzuordnen. Mit knapp 11,4 Milliarden Euro ist der Großteil dieser Ausgaben für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Fernstraßen vorgesehen [DVZ23]. Auch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 legt seinen Schwerpunkt auf den Erhalt von Verkehrswegen. So werden in dem Zeitraum von 2016 bis 2030 voraussichtlich 69 Prozent (141,6 Milliarden Euro) von dem 269,6 Milliarden schweren Gesamtvolumen des BVWP alleinig für den Erhalt von Verkehrswegen (Straße, Schiene, Wasserstraße) benötigt. Von den 132,8 Milliarden Euro, die für die Straße vorgesehen sind, werden 67 Milliarden Euro für Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen veranschlagt [BMVI16d, S.14].
In Anlehnung an das europäische Recht wurde das zulässige Gesamtgewicht für Sattelkraftfahrzeuge des kombinierten Verkehrs im Sinne der Richtlinie 92/106/EWG des Europäischen Rates vom Dezember 1992 von 40 Tonnen auf 44 Tonnen erhöht [StVZO]. Nach einem fünfjährigen Feldversuch trat am 01.01.2017 eine Änderungsverordnung zur Einführung eines streckenbezogenen Regelbetriebs für Lang-Lkw in Kraft. Jedoch dürfen auch die Lang-Lkw die 40 Tonnen Gewicht, beziehungsweise 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr, nicht überschreiten [BMVI21v]. Laut des Abschlussberichts des Lang-Lkw-Feldversuchs kommt es durch die Einführung des Regelbetriebs für Lang-Lkw zu keiner Mehrbelastung der Infrastruktur. Auch eine zusätzliche Belastung durch die Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße soll laut dem Abschlussbericht nicht eintreten [BASt16]. Kritiker befürchten jedoch eine Verlagerung von der Schiene auf die Straße durch den Lang-Lkw, welche eine Mehrbelastung der Infrastruktur zur Folge hätte. So beruft sich die Allianz pro Schiene in einer Stellungnahme zu dem Abschlussbericht des Lang-Lkw Feldversuchs auf eine Studie der Technischen Hochschule Wildau und der Technischen Universität Berlin. Danach würden, angelockt von den Einsparungen, etwa 7,6 Prozent des Schienengüterverkehrs auf die Straße verlagert. Das entspricht den Berechnungen zufolge etwa 7.000 zusätzlichen Lkw-Fahrten pro Tag [ApS16].