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Versender als Akteur des Güterverkehrs

Erstellt am: 07.04.2003 | Stand des Wissens: 27.10.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig

Der Versender ist der Auftraggeber des Spediteurs: Für dessen Rechnung besorgt der Spediteur die Versendung (Paragraph 453 [HGB]) [RoMo10]. Verpflichtungen des Versenders ergeben sich aus Paragraph 455 [HGB]. Demnach hat der Versender das Gut, soweit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen. Er kann jedoch mit dem Spediteur vereinbaren, dass diese Tätigkeiten vom Spediteur übernommen werden. Des Weiteren muss der Versender Urkunden zur Verfügung stellen sowie Auskünfte erteilen, die der Spediteur für die Erfüllung seiner Pflichten benötigt. So hat der Versender eines gefährlichen Gutes den Spediteur rechtzeitig in Textform über die genaue Art der Gefahr und eventuelle Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären. Der Versender hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Spediteur Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Verfehlung oben genannter Verpflichtungen verursacht werden (Paragraph 455 [HGB]).

Betriebe der produzierenden Wirtschaft und des Handels können als Versender gerade in verkehrssensiblen Ballungsräumen erheblichen Einfluss auf den Güterverkehr haben. In der Innenstadt kommt insbesondere dem Handel eine dominierende Rolle zu. Der Facheinzelhandel verursacht mit den großen Waren- und Kaufhäusern sowie Supermärkten erheblichen Lieferverkehr. Somit tragen der Handel und die Industrie zu den Problemen des städtischen Lieferverkehrs bei:
  •  Enge Lieferzeitfenster verursachen eine Ballung von Transportfahrzeugen in bestimmten Zeiten.
  • Fehlende oder zugeparkte Entlademöglichkeiten erschweren die Warenzustellung.
  • Schlecht koordinierte Wareneingänge und Engpässe an der Rampe führen zu unnötigen Wartezeiten.
  • Schwerverkehr führt zu erheblichen Beschädigungen von Straßen [VCD06a].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Grundlagen des Güterverkehrs (Stand des Wissens: 28.10.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?293786
Literatur
[RoMo10] Roberts, L., Mosena, R., et al Gabler Wirtschaftslexikon, Ausgabe/Auflage 17. Auflage, Wiesbaden, 2010
[VCD06a] Volkamer, Achim, Müller, Michael Leitfaden städtischer Güterverkehr, 2006/09
Rechtsvorschriften
[HGB] Handelsgesetzbuch
Glossar
Versender Versender (auch Verlader genannt) sind Unternehmen, die Transportleistungen und verwandte logistische Dienstleistungen für ihre Sendungen nachfragen.
Spediteur Spediteure fungieren als Intermediäre zwischen Versender und Transporteur bzw. Frachtführer. Sie „besorgen” den Transport. Hierunter fallen insbesondere die Festlegung auf Verkehrsmittel und die Beauftragung ausführender Unternehmen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?39336

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 17:57:49