Werkverkehr als Akteur des Güterverkehrs
Erstellt am: 07.04.2003 | Stand des Wissens: 25.06.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, Prof. Dr.-Ing. H. Flämig
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) definiert den Werkverkehr grundsätzlich als Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens. Darüber hinaus müssen die Güter und die Beförderung bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Nach GüKG Paragraph 1(1) müssen die beförderten Güter Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
- Nach GüKG Paragraph 1(2) muss der Gütertransport der Anlieferung zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
- Gemäß GüKG Paragraph 1(3) müssen die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden.
- Zudem darf die Beförderung selbst nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen GüKG Paragraph 1(4) [GüKG].
Der Transport von Baustoffen stellt für den Werknahverkehr das größte Marktsegment dar. Im Jahr 2020 konnten rund 35,5 Prozent der im Werkverkehr beförderten Güter der Gütergruppe "Erze, Steine und Erden" zugerechnet werden. Es folgen "Chemische und Mineralerzeugnisse" und "Konsumgüter zum kurzfristigen Verbrauch" mit 16 und 15 Prozent [BMVI22b; BMVI19ah]. Aufgrund der für den Transport dieser Güterarten besonderen Anforderungen und der erzielbaren Auslastung der Fahrzeuge sind auf diesem Sektor kaum sinnvolle Bündelungen zu erreichen. Diese Gütergruppen bilden deshalb den klassischen Werkverkehrsmarkt. Auch im Handel und dem verarbeitenden Gewerbe ist der Werkverkehr jedoch von Bedeutung [ArIs08]. Qualitäts-, Image- und Servicegründe veranlassen Unternehmen, einen eigenen Werkverkehr zu etablieren. Dort, wo es auf direkten Kundenkontakt ankommt, wird häufig auch auf eine individuelle Beziehung des Fahrpersonals zum Kunden Wert gelegt. Zudem verschaffen sich Unternehmen durch die Verwendung eigener Fahrzeuge im Werkverkehr die Möglichkeit einer flexiblen Reaktion auf sich ändernde Transportbedarfe. Auf den gewerblichen Güterverkehr wird dann zur Abdeckung von Spitzenlasten zurückgegriffen. Im Werkverkehr übernehmen die Kraftfahrer im Unternehmen zusätzliche transportnahe Aufgaben, zum Beispiel die Be- und Entladung, die Lkw-Pflege und -Wartung. Beim Kunden werden sie zudem für das Inkasso, die Regalpflege oder einfachere Beratungsaufgaben eingesetzt [ArIs08].
In Unternehmen mit Werkverkehr ist das Tarifniveau üblicherweise höher als im gewerblichen Güterverkehr. Um dennoch rentabel zu sein, werden im Werkverkehr deshalb längere Einsatzzeiten und höhere Auslastungen angestrebt. Seit der Marktliberalisierung im Jahr 1998 können Unternehmen mit Werkverkehr Transportunternehmen gründen und so auch am gewerblichen Güterverkehr teilnehmen. Die Entwicklung seitdem zeigt, dass der Werkverkehr weiterhin primär den Nah- und Regionalbereich abdeckt, während der gewerbliche Güterverkehr überwiegend den Fernverkehr bedient [ArIs08].