Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)
Erstellt am: 08.05.2012 | Stand des Wissens: 24.01.2025
![]() |
![]() |
![]() |
Zitiert als: | [BMVBS21] | |
Art: | Richtlinie | |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | |
Status: | Verabschiedet | |
Legislative: | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) | |
Datum des Inkrafttretens: | 2021/02/27 | |
Laufzeit: | 2025/12/31 | |
Internet-Quelle: | https://www.eba.bund.de (24.01.2025) |
Auf Grundlage der Anschlussförderrichtlinie gewährt der Bund Unternehmen in privater Rechtsform finanzielle Zuwendungen für die Errichtung, die Reaktivierung, den Ausbau und den Ersatz von Gleisanschlüssen und multifunktionalen Anlagen sowie Zuführungs- und Industriestammgleisen. Der Bund beabsichtigt mit diesem Förderprogramm die Sicherung bisheriger Verkehre auf der Schiene und eine zusätzliche Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene.