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Gerechtigkeit einer Staugebühr

Erstellt am: 18.04.2012 | Stand des Wissens: 12.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Zur Herstellung der öffentlichen Akzeptanz ist der Umgang mit Gerechtigkeitsfragen einer urbanen Staugebühr sehr bedeutend. In der Literatur wird dabei häufig das Konzept der vertikalen Gerechtigkeit (Gerechtigkeit zwischen Mitgliedern verschiedener Bevölkerungsgruppen) und horizontalen Gerechtigkeit (Gerechtigkeit zwischen Mitgliedern der gleichen Bevölkerungsgruppe) erwähnt. Staugebühren sind einkommensunabhängige Gebühren und können zu horizontalen und vertikalen Gerechtigkeitsproblemen führen, da die Staugebühren regressiv umverteilt werden. Einzelne Personengruppen werden infolge zu wenig oder zu viel belastet. Beispielsweise geben einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen einen größeren Anteil ihres Einkommens für Mobilität aus als reichere Haushalte. Die ärmeren Haushalte gelten daher oft als Verlierer einer Staugebühr, weshalb die öffentliche Akzeptanz dadurch gemindert wird [TRB11].

Diese Gerechtigkeitsaspekte können durch verschiedene Maßnahmen berücksichtigt werden. Beispielsweise begünstigt die zweckgebundene Einnahmeverwendung, die Verbesserung der öffentlichen Verkehrsmittel oder Kompensationszahlungen (zum Beispiel in Form von Bahnfreikarten) die Situation ärmerer Haushalte. Die horizontale Gerechtigkeit kann mithilfe von Rabatten für die in dem gebührenpflichtigen Gebiet ansässige Bevölkerung hergestellt werden. In London wird beispielsweise ein Großteil der Einnahmen zur Verbesserung des ÖPNV eingesetzt. Gleichzeitig erhalten die im gebührenpflichtigen Gebiet ansässigen Bewohner einen Gebührenrabatt von 90 Prozent [LITM04].
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Erhebung von Staugebühren zum Management knapper Kapazitäten (Stand des Wissens: 17.04.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?388207
Literatur
[LITM04] Litman, T. London Congestion Pricing, Implications for Other Cities, 2004/02/18
[TRB11] o.A. Equity of Evolving Transportation Finance Mechanisms, Washington, 2011
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?387802

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 12:03:34