Carrier's Haulage
Erstellt am: 08.03.2012 | Änderungsdatum: 12.02.2013
Als „Carrier's Haulage” bezeichnet man Dienstleistungen eines Carriers im Seefrachtgeschäft. Der Carrier organisiert neben dem reinen Seetransport auch den Transport zum bzw. vom Seehafen, den sogenannten Vor- und Nachlauf. In diesem Fall trägt der Carrier die Haftung für den gesamten Transport.