Reedereien in der Leercontainerlogistik
Erstellt am: 01.03.2012 | Stand des Wissens: 25.06.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Ein Reeder ist nach Paragraf 484 Handelsgesetzbuch (HGB) der Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffes und kann als Verfrachter (selbständige Durchführung von Transportdienstleistungen; siehe: Carrier's Haulage) oder Vercharterer (Bereitstellung von Transportraum für andere Reeder) auftreten. Leercontainer sind die "einsetzbare Transportbehälterkapazität" [Theu10a, S. 24] und deren Verfügbarkeit ist für die Reedereien notwendig zum Erbringen der Transportleistungen. Deshalb müssen die Leercontainer an den Orten bereitgestellt werden, an denen Nachfrage besteht. Ohne Anpassungsmaßnahmen ist dies durch räumliche wie zeitliche Ungleichgewichte in den Ladungsströmen jedoch selten der Fall. Beispielhaft steigt der Leercontaineranteil in Europa insbesondere in den Monaten vor Weihnachten, bedingt durch eine hohe Importquote aus Asien [MeWa11, S. 696]. Demnach müssen die Containerreedereien regelmäßig ihr Liniennetz anpassen, Schiffe anderweitig einsetzen und gezielt Leercontainertransporte organisieren [MeWa11, S. 696].
Weltweit befinden sich im Jahr 2019 etwa 52 Prozent aller Container im Eigentum von Container-Leasinggesellschaften. Der Rest der Container befindet sich im Besitz von Reedereien und Verladern [XCh19]. Der Anteil der sich im Besitz von Reedern befindenden Containern ist in den vergangenen Jahren gesunken, bedingt durch die vermehrte Nutzung von Leasingcontainern [Rinc17], um zum Beispiel in Zeiten geringerer Nachfrage ausreichend flexibel zu sein [Hütt13, S.22]. Ein weiterer Grund für die vermehrte Nutzung von Leasingcontainern sind die hohen Kosten, die den Reedereien durch den Transport von Leercontainern entstehen [Hütt13, S. 22].