Containerleasinggesellschaften in der Leercontainerlogistik
Erstellt am: 01.03.2012 | Stand des Wissens: 25.06.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Die Hauptaufgabe von Containerleasinggesellschaften ist die Bereitstellung von leeren Containern an Leasingnehmer, basierend auf weltweiten Standortnetzen für die Aufnahme und Abgabe. Dabei existieren unterschiedliche Anmietmodelle. Leasingnehmer sind hauptsächlich Reedereien, aber auch Logistikunternehmen, welche einerseits kein Eigenkapital in Container investieren und andererseits flexibel auf Marktschwankungen reagieren wollen [Hütt13, S.22f]. Mit einem Eigentumsanteil von 51 Prozent der globalen Containerbestände (2016) haben Leasingunternehmen einen ebenso großen Anteil am Containereigentum wie Reedereien [PR17]. Zudem hatten die Containerleasinggesellschaften einen Anteil von 57 Prozent an allen 2014 georderten Containern [MCFD15]. Die meisten Leasingunternehmen befinden sich in den USA und verleihen neben Containern auch andere Kapitalgüter und Ausrüstungsgegenstände [UNCTAD11, S. 161].
Beginnend in den 1970er-Jahren, parallel zum Wachstum des Containerseeverkehrs, konnten Leasingunternehmen ihr Geschäftsfeld ausbauen. Auf starke Wachstumsphasen folgten in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren Konsolidierungsmaßnahmen. Den Markt dominieren einige wenige Unternehmen. Typischerweise werden Container dabei nicht einzeln an Reedereien vermietet, sondern als ganze Flotten zwischen 1.000 und 5.000 TEU [WoHe11, S. 15].
Leasingmodelle lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einordnen: Langfristleasing (Long Term Lease beziehungsweise LTL) und Kurzfristleasing (Master Lease beziehungsweise ML und Spot Lease), wobei die Tagesmiete für ML wesentlich höher ist als die für LTL. Rund 82 Prozent aller Container weltweit befinden sich in Long Term Leases [Drew15a, S. 30]. Beim Langfristleasings haben die Verträge eine unkündbare Mindestlaufzeit von drei bis acht Jahren, der Leasingnehmer zahlt einen vordefinierten Tagessatz, least eine feste Anzahl an Containern und die Behälter können erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit an vordefinierte Depots in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben werden [BUSS11a, S. 16]. Wartung, Reparatur und Repositionierungen fallen in den Verantwortungsbereich des Leasingnehmers. Etwa 11 Prozent der Container werden weltweit in Kurzfristleasing vermietet [Drew15a, S. 30]. In diesem Fall wird vorab keine oder nur eine kurze Mindestlaufzeit der Verträge vereinbart (die Leasingdauer liegt bei drei Monaten bis zwei Jahren), Leasingnehmer können Container flexibel in zuvor festgelegten Depots abgeben oder neu aufnehmen [BUSS11a, S. 17].