Zusammenfassende Empfehlungen für Shared Space-Projekte
Erstellt am: 16.01.2012 | Stand des Wissens: 28.08.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechperson
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Für die Shared Space-Idee kann derzeitig keine abschließende Bewertung hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Empfehlungen gegeben werden. Hierzu bedarf es einer wissenschaftlich begleiteten Dokumentation und Evaluation weiterer Pilotprojekte. Insbesondere sind [ADAC09b; Or11]:
- die Verkehrssicherheit (Auswirkungen auf das Unfallgeschehen und das Geschwindigkeitsverhalten),
- der Verkehrsablauf und Verkehrsstärken,
- die Parkraumauslastung im Umfeld,
- Auswirkungen auf das städtebauliche Umfeld und
- Fragen nach der Akzeptanz und gegebenenfalls Verhaltensänderungen insbesondere durch die nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden
zu erfassen und auszuwerten.
Derzeitig ist jedoch aufgrund der Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren die Umsetzung von Shared Space-Pilotprojekten in Straßenräumen mit hohem Aufenthalts- und Querungsbedarf erschwert. So zeigt sich zum Beispiel an den Gemeinschaftsstraßen in Hamburg, dass insbesondere die Umsetzung und die bauliche Entwurfsplanung von Modellgebieten zeitintensiv sein kann und mitunter über die Jahre eine fehlende politische Unterstützung erfahren kann [HH12].
Grundsätzlich sollten für die Umsetzung der Shared Space-Idee nur Straßenabschnitte in Erwägung gezogen werden, welche keine Auffälligkeiten in den Bereichen Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit sowie Parkraumangebot zeigen. Der Nachweis über die Unbedenklichkeit der Situation vor Ort kann hierbei unter anderem über Sicherheitsaudits, Leistungsfähigkeitsberechnungen und Parkraumkonzepte erbracht werden [ADAC09b].
Für einen größtmöglichen Konsens ist bei der Gestaltung von Shared Space-Bereichen vordergründig die Aufenthaltsqualität zu verbessern, unter anderem verbunden mit dem Ziel, die entsprechenden Bereiche vom übrigen Straßennetz deutlich abzugrenzen. Die Umsetzung des Mischungsprinzips ist dabei innerhalb des räumlichen Entwurfs nicht zwangsläufig auf alle Verkehrsarten zu übertragen [Or11].
Unter den gültigen straßenverkehrsrechtlichen Gegebenheiten in Deutschland eignen sich verkehrsberuhigte Bereiche oder verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche für die Einrichtung von Shared Space-Bereichen. Zur Verbesserung der Querbarkeit und Steigerung der räumlichen Aufenthaltsqualität sollte folgendes unterlassen werden [FGSV14]:
- der Eindruck völliger "Regellosigkeit" und/oder
- die Übertragung des Mischungsprinzips laut Zeichen 325 oder 326 der Straßenverkehrsordnung auf Hauptverkehrsstraßen.