Forschungsinformationssystem des BMVI

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LuFV - Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

Erstellt am: 12.08.2011
Autoren:   o. A.
Erscheinungsjahr / -datum:   2010/07/19
Herausgeber:   Eisenbahn-Bundesamt
Zitiert als:   [EBA10b]
Art der Veröffentlichung:   Sonstiges
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:  
Zusammenfassende Erläuterung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) unter:

www.eba.bund.de

Glossar

  • Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
    Bei der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) handelt es sich um ein Vertragswerk zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH). Gegenstand sind Maßnahmen, die der Erhaltung und Verbesserung des Zustands der Schienenwege des Bundes dienen (Ersatzinvestitionen und Maßnahmen der Instandhaltung).
  • Eisenbahn-BundesamtDas Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt darüber hinaus die Landeseisenbahnaufsicht über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf Weisung und Rechnung von 13 Bundesländern für diese wahr.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?358585

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 11:19:25